Komische Handyrechnung? Stiftung Warentest warnt vor Abzocke - so wehrst du dich
Autor: Lea Mitulla
Deutschland, Freitag, 18. Oktober 2024
Versteckte Kostenfallen bei Handyverträgen sind immer noch ein Problem für viele Verbraucher. Stiftung Warentest gibt Tipps, worauf Kunden bei ihrer Mobilfunkrechnung achten müssen.
Deine Handyrechnung ist plötzlich höher als sonst? Es kann immer wieder passieren, dass Mobilfunkanbieter ungewollte "Zusatzleistungen" oder "Mehrwertdienste" in Rechnung stellen. Das können etwa Spiele, Filme, Hörbücher oder Sportinfos sein, die angeblich per Handy bestellt wurden. Schnell geraten Kunden dadurch in eine Abofalle, warnt die Stiftung Warentest in ihrem Magazin "Finanztest" (Ausgabe 11/2024; kostenpflichtig).
Die Masche funktioniere, weil Kunden verschiedene Produkte über ihre Mobilfunkrechnung bezahlen können, so die Experten. Der Betrag wird dann mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Die Bezahlform kann durchaus praktisch sein, zum Beispiel bei einem Parkticket oder einer Fahrkarte. Wenn aus einem einmaligen Kauf jedoch plötzlich ein Abo wird, merkt man dies erst, wenn man die Kosten auf der Mobilfunkrechnung sieht. Kunden sollten auch einen Blick auf ihre Internetverbindung haben. Ist das Internet langsamer als versprochen, dürfen sie die Rechnung kürzen.
Versteckte Kosten auf Handyrechnung: Abzocke mit Drittanbieter-Diensten
Die Stiftung Warentest erhält nach eigenen Angeben viele Beschwerden von Verbrauchern über Mobilfunkunternehmen. Dabei gehe es um zwei Arten der Abzocke:
- Auf der Rechnung steht eine "Leistung" oder ein "Dienst" eines Drittanbieters, bei dem der Kunde angeblich über das Internet etwas abgeschlossen hat. Diese Kostenfalle kann sich etwa in Pop-Fenstern, Werbebannern in Apps oder manipulierten Links verstecken.
- Der Mobilfunkanbieter rechnet eigene Leistungen oder Dienste ab, die dem Kunden per Telefon untergeschoben wurden. Am besten sollten Verbraucher erst gar keine Werbeerlaubnis erteilen oder zumindest der telefonischen Werbeerlaubnis schriftlich widersprechen. Gehen trotzdem Werbeanrufe bei dir ein, kannst du dich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Besonders die Leistungen von Drittanbietern sind tückisch. Denn was viele nicht wissen: "Mobilfunkfirmen nehmen sogar in Kauf, treue Kunden zu verärgern, denn sie verdienen an diesem Geschäft mit", heißt es von Stiftung Warentest. Das Geld für "Dienste" oder "Abos", die Kunden in der Regel nicht wissentlich bestellt haben und auch nicht nutzen wollen, wird nach dem Abbuchen aufgeteilt. Sowohl der Drittanbieter, als auch die Mobilfunkfirma sowie der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister bekommen einen Teil der Summe.
Ungewollte Dienste auf Handyrechnung: So können sich Kunden wehren
Vor solchen Kostenfallen sollen Kunden eigentlich mit dem "Redirect-Verfahren" geschützt werden. Seit 2020 schreibt die Bundesnetzagentur, die zuständige staatliche Marktaufsicht, dieses Verfahren vor. Kunden, die auf ihrem Handy etwas bei einem Drittanbieter per Klick bestellen, müssen auf die Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet werden - nicht die Seite des Zahlungsdienstleisters. Der Kauf wird dort mit einem Button bestätigt, der eine eindeutige Aufschrift wie "zahlungspflichtig bestellen" tragen muss. Wie Beschwerden bei der Stiftung Warentest zeigen, wird das "Redirect-Verfahren" allerdings nicht lückenlos umgesetzt.
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Zudem können die Anbieter auch ein sogenanntes Kombinationsmodell einsetzen. Anstelle des Redirect-Verfahrens setzen die Unternehmen häufig auf die Mobilfunkgarantie. Anbieter, die diese Garantie unterschrieben haben, müssen das Redirect bis zu einem Betrag von 50 Euro nicht zwingend einsetzen, nur wenn es sich um ein Abo handelt. Bei Einzelkäufen gilt laut Bundesnetzagentur: Beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern werden bis zur 50-Euro-Grenze erstattet - ohne Vorlage weiterer Nachweise. Kunden wissen davon aber oft gar nichts.