Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Wirtschaftsverbände. Außerdem können Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Für Unternehmen entsteht ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko, wenn sie Werbung, Verpackungen oder Online-Shops nicht rechtzeitig anpassen. Das betrifft auch bereits produzierte Verpackungen.
Anerkannte Öko-Siegel und Umweltlabels bleiben erlaubt
Trotz der strengeren EU-Regeln dürfen bewährte Öko-Siegel weiterhin verwendet werden, sofern ihre Vergabekriterien nachvollziehbar sind und eine unabhängige Prüfung erfolgt. Laut EU-Richtlinie gegen Greenwashing gelten einige Kennzeichnungen als verlässlich, weil sie transparente Standards und eine externe Zertifizierung aufweisen. Wie das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Erklärung der neuen Regeln betont, gelten Erleichterungen für Zeichen wie das EU Ecolabel, den Blauen Engel sowie ISO-14024-Umweltzeichen. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig berichtet, müssen Siegel öffentliche Kriterien haben, allen Unternehmen offenstehen und von Dritten zertifiziert werden.
Etablierte Kennzeichnungen für Lebensmittel und Non-Food-Produkte
Staatliche Siegel für Lebensmittel: Das Deutsche Bio-Siegel ist ein grünes Sechseck mit dem Schriftzug "Bio" und kennzeichnet Erzeugnisse nach der EU-Öko-Verordnung. Demnach stammen mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau; die Erzeugnisse werden ohne Gentechnik, chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger hergestellt. Das EU-Bio-Logo, ein grünes Blatt aus zwölf EU-Sternen, kennzeichnet seit 2012 sämtliche zertifizierten Bioprodukte. Es garantiert dieselben Mindeststandards wie das deutsche Bio-Siegel nach der EU-Öko-Verordnung.
Private Anbauverbände mit strengeren Standards: Die Verbandssiegel Demeter, Bioland und Naturland stehen für Kriterien, die über die gesetzlichen Bio-Anforderungen hinausgehen. Demeter fordert beispielsweise biodynamische Landwirtschaft. Bioland verlangt 100 Prozent Bio-Futter statt der gesetzlich vorgeschriebenen 95 Prozent. Naturland berücksichtigt zusätzlich soziale Standards.
Staatliche Siegel für Nicht-Lebensmittel: Der Blaue Engel ist Deutschlands ältestes Umweltzeichen und wird seit 1978 vergeben. Er kennzeichnet Produkte wie Reinigungsmittel, Elektronik, Möbel oder Farben, die über ihren gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher sind als vergleichbare Alternativen. Das EU-Ecolabel, auch "Europäische Blume" genannt, ist ein EU-weit einheitliches Umweltzeichen. Es berücksichtigt nachhaltige Kriterien in verschiedenen Kategorien – von Kosmetik und Textilien bis hin zu Dienstleistungen.
Klare Umweltangaben stärken den Verbraucherschutz
Mit den neuen Bestimmungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die ökologischen Auswirkungen von Produkten informiert werden und ihre Kaufentscheidung gezielter treffen können. Klare, konkrete und nachprüfbare Angaben sollen das Vertrauen in Nachhaltigkeitslabel stärken und Greenwashing wirksam eindämmen.
Vergleichs- und Bewertungsplattformen, die Produkte anhand ökologischer oder sozialer Kriterien beurteilen, müssen künftig außerdem ihre Bewertungsmethoden offenlegen. Nutzerinnen und Nutzer sollen nachvollziehen können, welche Kriterien verwendet werden, auf welchen Daten die Bewertung beruht und wie aktuell diese Informationen sind. Auch für Angaben zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Softwareaktualisierungen gelten neue Informationspflichten.
Insgesamt sollen die Regeln zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen, indem sie Transparenz schaffen und irreführende Versprechen unterbinden.
Ein weiterführender Beitrag zeigt am Beispiel gebrauchter E-Bikes, warum Zustand, Akku und Garantie beim Kauf eine wichtige Rolle spielen. Er fasst zusammen, worauf Käuferinnen und Käufer bei gebrauchten E-Bikes achten sollten.
Einheitliche EU-Labels für Garantie und Haltbarkeit
Ein weiterer Baustein der neuen EU-Vorgaben betrifft die gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Haltbarkeitsgarantien. Seit dem 27. September 2026 ist am Verkaufsort ein EU-weit einheitlicher Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung vorgesehen. Bietet ein Hersteller zusätzlich eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie an, muss dafür das harmonisierte EU-Label verwendet werden. Die EU-Kommission erläutert das einheitliche Hinweis- und Labelsystem für Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien.
Die einheitliche Kennzeichnung soll den Unterschied zwischen gesetzlichen Rechten und einer freiwilligen Garantie des Herstellers leichter erkennbar machen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher die Garantieangaben beim Einkauf besser einordnen – sowohl im Geschäft als auch beim Online-Kauf.
Wer in einem deutschen Supermarkt einkauft, soll sich dadurch (hoffentlich) darauf verlassen können, dass verbleibende Umweltaussagen und Siegel geprüft, transparent und belastbar sind.
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