Gesetzesreform geplant: Wie die Ampel-Regierung Stromkunden künftig schützen will
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 28. Januar 2022
Die Turbulenzen am Strom- und Gasmarkt beunruhigen Verbraucher*innen und jetzt auch die Politik. Nun sollen mit einer Gesetzesreform Verbraucher besser geschützt werden.
- Längere Fristen für die Kündigung geplant
- Was sind Grundversorger?
- Das Geschäftsmodell der Billiganbieter
- Alle Stromkunden müssen mit höheren Energiepreisen rechnen
Der Schock für die Billigstromanbieter kam kurz vor Weihnachten: An der Strombörse in Leipzig mussten sie am Spotmarkt vier bis fünfmal so hohe Einkaufspreise zahlen als im Rest des Jahres 2021. Konsequenz: eine Reihe von Energienanbietern kündigten ohne Vorwarnung zigtausende Lieferverträge ihrer Gas- und Stromkunden. Es ging ein Aufschrei durchs Land, jetzt reagiert die Bundesregierung und kündigt Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz an.
Längere Fristen für die Kündigung geplant
Die Bundesregierung will zukünftige kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprünge verhindern. "Wir dürfen die Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen", sagte Oliver Krischer (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, der Nachrichtenagentur dpa. "Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden", sagte Krischer.
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Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Aufkündigung von Gas- oder Stromlieferungen zudem künftig mehrere Monate im Voraus angekündigt werden müssen. Verbraucher sollten sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen könnten, so der Staatssekretär. "Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen."
Laut Krischer will sich die Bundesregierung auch für einheitliche Tarife in der sogenannten Grundversorgung einsetzen, damit Neukunden nicht teilweise ein Vielfaches im Vergleich zu den Bestandskunden bezahlen müssen. "Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen." Mit gesplitteten Tarifen sind unterschiedliche Konditionen für Neu- und Bestandskunden beschrieben.
Was sind Grundversorger?
Und das steckt dahinter: Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher fallen bei einer kurzfristigen Kündigung durch Strom- und Gasanbieter nicht ins Bodenlose, sondern in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune (Stadtwerke). Die Verbraucherzentralen und der Mieterbund berichten, dass die 'Neukunden' oft deutlich mehr zahlen. Einige Grundversorger sind dazu übergegangen, zwischen Neu- und Bestandskunden zu unterscheiden und Neukunden zu teureren Tarifen zu versorgen. Dies aber ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig, gefährlich für einen fairen Wettbewerb und auch nicht nachvollziehbar.
Bis zu 820 € sparen: Jetzt Strompreise bei Verivox vergleichen und ganz einfach wechselnVerbraucherinnen und Verbraucher müssten bei Neukundentarifen teils bis zu 1.654 Euro mehr im Jahr zahlen als Bestandskunden, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverbands. Einige Grundversorger, die sich bisher längerfristig und angesichts der aktuellen Preissteigerungen dadurch kostengünstiger mit Strom oder Gas für ihre Kunden eingedeckt haben, sähen sich aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Neukunden gezwungen, zusätzlich Energie früher als geplant am Spotmarkt zu deutlich höheren Preisen einzukaufen.