Gefährliche Cold Calls: Bei diesen Anrufen solltest du niemals das Wort "Ja" sagen
Autor: Redaktion
München, Freitag, 15. Dezember 2023
Eine fremde Nummer ruft an und ein paar Tage später liegen plötzlich Rechnungen im Briefkasten, obwohl du gar nichts bestellt hast? Die Verbraucherzentrale warnt vor "Cold Calls" und erklärt, warum du dabei niemals "Ja" sagen solltest.
Verbraucherzentrale warnt vor Telefonbetrug: Bei Anrufen von unbekannten Nummern sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. Die Verbraucherzentralen in Deutschland warnen vor einer besonders banalen Betrugsmasche. Bei sogenannten "Cold Calls" rufen Unbekannte an und versuchen ihre Opfer in ein Gespräch zu verwickeln, zum Beispiel unter dem Vorwand einer Umfrage. Erhältst du einen solchen Anruf, solltest du dir das Wort "ja" allerdings unbedingt verkneifen.
Als "Cold Calls" werden Werbeanrufe bezeichnet, die ohne vorherige Zustimmung erfolgen - und damit nicht erlaubt sind. "Jeder, der Sie zu Werbezwecken anrufen möchte, muss zuvor Ihre ausdrückliche Einwilligung einholen. Dies gilt für Unternehmen, mit denen Sie schon eine Kundenbeziehung haben, genauso wie auch für bislang fremde Unternehmen", heißt es von der Bundesnetzagentur. Eine Einwilligung zu Beginn des Telefonats zählt nicht. Doch was ist so gefährlich an "Cold Calls"?
Vorsicht vor Cold Calls: Warum du bei Werbeanrufen nicht "Ja" sagen solltest
Wie die Verbraucherzentrale Bayern warnt, stellen die Betrüger den Angerufenen mit scheinbar harmlosen Fragen wie "Hören Sie mich?" eine Falle. "Betroffene berichten, dass sie am Telefon laut und deutlich 'ja' sagen sollten", heißt es von der Verbraucherzentrale. Einige Tage später erhielten sie plötzlich Vertragsunterlagen oder Rechnungen - der Absender behauptet darin, die Betroffenen hätten dem Ganzen doch am Telefon zugestimmt.
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Im Extremfall werde das Telefonat sogar so zusammengeschnitten, dass das "Ja" an der richtigen Stelle gesagt wird, um den Abschluss des Vertrags zu bestätigen. Doch selbst dann kannst du dich wehren, denn: Am Telefon abgeschlossene Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Einen entsprechenden Musterbrief für den Widerruf stellt der Verbraucherschutz im Internet zur Verfügung.
Am besten ist es jedoch, bei verdächtigen Anrufern das Wort "Ja" zu vermeiden. Die Verbraucherschützer raten dazu, stattdessen ganze Sätze zu benutzen. Auf die Frage "Hören Sie mich?" kannst du zum Beispiel einfach mit "Ich höre Sie" antworten.
Illegale Werbeanrufe: So kannst du dich davor schützen
Zwar ist nicht jeder unbekannte Anrufer auch ein Betrüger, aber wenn sich die Ja-Nein-Fragen häufen und du das Gefühl hast, man wolle dich zu einem "Ja" drängen, solltest du das Gespräch beenden. Sage mit bestimmten Ton, dass du kein Interesse am Gespräch habt. Im Zweifel legst du einfach auf.
Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale, in solchen Fällen Name und Unternehmen des Anrufers sowie Datum, Uhrzeit, Rufnummer und was besprochen wurde, zu notieren. Mit diesen Daten kannst du dich über Werbeanrufe, die ohne deine Einwilligung erfolgt sind, bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur beschweren.