Fitness-Studios müssen jetzt Beiträge zurückzahlen: Wie du dein Geld zurückbekommst
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Samstag, 14. Mai 2022
Auf Platz vier unter den beliebtesten Sportarten in Deutschland liegt der regelmäßige Besuch des Fitnessstudios. Während des Corona-Shutdowns mussten die Studios schließen. Das hatte jetzt vor dem höchsten deutschen Zivilgericht ein Nachspiel.
- Geld zurück für geschlossene Fitnessstudios
- Fitness und Muckis lassen sich nicht nachholen
- Gutschrift genügt nicht
- Wie erhältst du eine Rückzahlung?
9,3 Millionen Menschen waren 2021 Mitglieder in einem Fitness-Studio. Für die Freunde der "Mucki-Bude" kam jetzt eine gute Nachricht aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Kunden für die Corona-Monate ihren Mitgliedsbeitrag zurückverlangen können. Was hat die obersten deutschen Zivilrichter zu diesem Urteil bewogen? Und wie bekommst du dein Geld zurück?
Geld zurück für geschlossene Fitnessstudios
Der Kläger aus dem Raum Papenburg in Niedersachsen hatte für 29,90 Euro pro Monat einen Zwei-Jahres-Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen. Nach nur drei Monaten musste das Studio auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Pandemie für knapp vier Monate schließen.
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Der Kunde kündigte seinen Vertrag und verlangte sein Geld zurück oder wenigstens einen "Wertgutschein". Das Studio bot aber nur eine "Gutschrift über Trainingszeit" an, was der Kläger ablehnte. Es kam zur Klage. Vor dem BGH bekam der Mann nun in letzter Instanz Recht.
Der BGH entschied, dass ein Studio einem Kunden die per Lastschrift eingezogenen Beiträge von knapp 90 Euro zurückzahlen muss. Bei einer mehrwöchigen Schließung sei es unmöglich gewesen, diese Leistung zu erbringen (BGH Urteil vom 4.5.2022, Az.: XII ZR 64/21).
Fitness und Muckis lassen sich nicht nachholen
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung für Millionen Fitness-Kunden in Deutschland getroffen: Die Studios müssen ihren Kunden alle Beiträge der Lockdown-Monate zurückzahlen", kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke die Entscheidung.
Der Grund dafür liegt dem BGH zufolge darin, dass Sinn eines solchen Vertrags eben nicht ist, irgendwann später ins Studio zu gehen - Fitness und Muckis lassen nicht nachholen. Der Betreiber schulde dem Kunden die Möglichkeit, "fortlaufend das Studio zu betreten und die Trainingsgeräte zu nutzen", schreibt der BGH in seinem Urteil.