Fingerabdruck im Ausweis, Kinder-Freizeitbonus & Steuererklärung: Das ist neu seit August
Autor: Andreas Apetz, Redaktion
Deutschland, Donnerstag, 05. August 2021
Jeder Monat hält neue Änderungen bereit: auch der August 2021 . Änderungen der Reisebestimmungen, beim Ausweis, Urheberrechtsänderungen, Kinderfreizeitbonus und Glyphosatverbot: Hier erfährst du welche wichtigen Änderungen es im August gibt.
- Wichtige Änderung für Urlauber
- Fingerabdruck im Personalausweis
- Außerdem: NeueTV-Formate, Kinderfreizeitbonus, Uploadfilter und Bahnstreiks
Auch im August 2021 wird sich einiges für Verbraucher in Deutschland ändern. Neben den Temperaturen steigt auch die Corona-Inzidenz wieder leicht an. Das bedeutet Änderungen für alle Einreisende. Wer seinen Urlaub plant, sollte auch über die drohenden Bahn-Streiks Bescheid wissen. Außerdem dürfen sich Eltern auf den August freuen, denn es gibt einen Kinderfreizeitbonus. Alle wichtigen Neuerungen findest du hier auf einen Blick.
Corona-Urlaub: Neue Einreiseverordnungen - das ändert sich im August - Erweiterte Testpflicht
Anfang August soll eine neue Einreiseverordnung in Kraft treten. In Zukunft soll auf die Einreisekategorie "einfaches Risikogebiet" verzichtet werden. Stattdessen werden die beiden Bezeichnungen "Hochinzidenzgebiet" und "Virusvariantengebiet" eingeführt. Die Einreise in solche Gebiete soll über den Impfnachweis und Corona-Tests geregelt werden. Medienberichten zufolge müssen alle einreisenden Personen auf Nachfrage entweder eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test vorzeigen können.
Video:
Auch die Quarantänepflicht nach einer Einreise könnte sich ändern. Nicht-Geimpfte, die aus einem Hochinzidenzgebiet kommen, sollen nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test aus der Quarantäne entlassen werden, ansonsten gilt eine zehntägige Quarantänepflicht.
Ein Entwurf der Regierung sieht folgende Regelungen ab 1. August vor: Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen - egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.
Das könnte dich auch interessieren: Urlaub trotz Corona - Das geht in Europa
Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen zehn Tage in Quarantäne. Es ist jedoch nicht möglich, sich aus dieser Quarantäne "freizutesten".