Nicht nur bei Aldi und Lidl - diese Dinge sind für Kunden beim Einkauf verboten
Autor: Anna-Lena Reif
Deutschland, Dienstag, 06. Juni 2023
Mal eben eine Beere naschen, dem Kind die Saftflasche aufschrauben oder den schnellen Einkauf im eigenen Jutebeutel verstauen - viele machen sich im Supermarkt versehentlich strafbar.
Es gibt Regeln fürs Einkaufen im Supermarkt oder Discounter. Nicht immer sind sich Kunden bei Aldi, Lidl und Co. darüber im Klaren, dass sie sich mit bestimmten Dingen durchaus strafbar machen können - und es geht nicht um Ladendiebstahl. Auch bei der Verbraucherzentrale finden sich dazu genaue Hinweise.
Viele Lebensmittelhändler bleiben kulant, könnten aber durchaus auch in vielen Situationen rechtliche Schritte einleiten.
Was Kunden im Supermarkt unbedingt beachten müssen
Wahrscheinlich hat sich jeder Kunden bei einem seiner Einkäufe bewusst oder auch unbewusst schon strafbar gemacht. Eine Anzeige oder ein Hausverbot gab es aber wohl nicht - noch nicht.
#1 Fundgeld einstecken
Eine herrenlose Münze auf dem Boden - das muss doch wohl dein Glückstag sein? Falsch gedacht! Geld, das du im Supermarkt findest, gehört dem Supermarkt und muss abgegeben werden. Ab zehn Euro muss sogar das Fundbüro informiert werden. Übrigens: Wer Geld auf der Straße findet, darf es auch nicht unbedingt behalten.
#2 Die eigene Einkaufstasche befüllen
Kein Geld für den Einkaufswagen und du brauchst nur zwei, drei Teile - das passt doch ganz leicht in deine eigene Tasche. Aber Achtung: Wenn du im Supermarkt Ware in deine eigene Tasche oder deinen Rucksack steckst, machst du dich strafbar. Da die Mitarbeiter*innen nicht erkennen können, ob du vorhast, die Ware zu bezahlen, kann dir hier ein versuchter Diebstahl vorgeworfen werden.
#3 Obst kosten
Perfekt angerichtet und in allen Farben leuchtend - Trauben, Erdbeeren und Co. im Supermarkt sehen verlockend aus. Trotzdem möchte man oft vorher testen, ob die Beeren schon reif uns süß sind. Das solltest du allerdings unterlassen. Ware vor dem Bezahlen zu essen oder zu trinken ist ein Diebstahl und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. In den meisten Fällen lassen Mitarbeitende es aber zu und kassieren die leere Packung ab, sofern es eine gibt. Bei losem Obst ist das natürlich etwas anderes.
#4 Mit zu viel Kleingeld bezahlen
Kassierer*innen sind zwar oft froh um den Cent oder eine cent-genaue Bezahlung. Das heißt aber nicht, dass du dein über Jahre gesammeltes Kleingeld an der Supermarktkasse loswerden kannst. Tatsächlich müssen die Mitarbeitende laut dem Bundesverband Deutscher Banken an der Kasse nicht mehr als 50 einzelne Münzen pro Einkauf annehmen. Bei Scheinen gibt es dagegen keine Obergrenze.