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Digitaler Personalausweis: d-you-App startet am 2. Januar 2027


Autor: Stefan Lutter, Lea Mitulla

Deutschland, Dienstag, 27. Oktober 2026

Deutschland plant mit d-you eine digitale Brieftasche für Ausweis und Nachweise. Der Start ist für Januar 2027 vorgesehen; Details zum Führerschein sind offen.
Führerschein und Rentenausweis könnten zu den frühen digitalen Nachweisen in der EUDI-Wallet zählen. Welche Dokumente tatsächlich verfügbar sind, hängt vom stufenweisen Start ab.


Der digitale Personalausweis auf dem Smartphone rückt näher: Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, hat der Bundestag das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Das geht aus der entsprechenden Veröffentlichung des Deutschen Bundestags hervor. Mit dem Gesetz soll die nationale Rechtsgrundlage für "d-you" entstehen – Deutschlands staatliche Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt.

Bis die neuen Regeln gelten, muss das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden. Im Gesetzentwurf zur digitalen Brieftasche wird die App als "Digitale Brieftasche" bezeichnet. Künftig sollen sich mit ihr digitale Nachweise online und bei teilnehmenden Stellen vor Ort nutzen lassen. Die Anwendung bleibt freiwillig und ersetzt den physischen Ausweis nicht pauschal.

d-you-App: Start der digitalen Brieftasche am 2. Januar 2027

Der Start der App "d-you" ist für den 2. Januar 2027 geplant. Deutschland setzt damit eine Verordnung der Europäischen Union um, nach der jeder Mitgliedstaat bis Ende 2026 mindestens eine digitale Brieftasche bereitstellen oder zertifizieren muss. Die staatliche Wallet soll kostenlos und freiwillig nutzbar sein. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen zum Start Anwendungen anbieten, wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mitteilt.

Im Mittelpunkt steht die digitale Identifikation bei Behörden, Dienstleistern und Vertragspartnern. Mit der sogenannten eID könnten künftig beispielsweise Online-Anträge bei Behörden, die Eröffnung von Bankkonten, Vertragsabschlüsse oder Einkäufe im Internet einfacher werden. Auch auf Plattformen, die einen Altersnachweis verlangen, soll sich die Identität unkomplizierter bestätigen lassen.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) beschreibt den Anspruch des Projekts so: "Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft."

Funktionen der d-you-Wallet: Ausweis, Nachweise und Führerschein

Welche Funktionen die neue Wallet-App zum Start genau bieten wird, steht noch nicht fest. Die erste Ausbaustufe soll sich auf die Ausweisfunktion und "ausgewählte digitale Nachweise" konzentrieren, wie die FAQ zur EUDI-Wallet erklären. Weitere Funktionen sollen nach dem Start im Jahr 2027 schrittweise hinzukommen:

  • Signaturen
  • zusätzliche Nachweise wie Gesundheitskarten oder Bildungszertifikate
  • die Zahlungsautorisierung
  • Funktionen zur Pseudonymisierung

Beim digitalen Führerschein, also der elektronischen Version des klassischen Scheckkarten-Führerscheins auf dem Smartphone, ist der konkrete Starttermin noch offen. Die offizielle EUDI-Wallet-Website zählt die Nutzung unterschiedlicher digitaler Nachweise, darunter den digitalen Führerschein, zur ersten Ausbaustufe, nennt aber kein Datum. Der WDR berichtet, dass der Führerschein "ab Anfang 2027 zusätzlich in die staatliche Wallet wandert". Laut BR24 könnten "Führerschein, Personalausweis und weitere Nachweise" bereits "ab dem 2. Januar gespeichert werden". Auch das Karlsruher Portal "ka-news" schreibt, der digitale Führerschein solle schon "zum Start verfügbar sein".

Anders fällt die Einschätzung von "Ad-hoc-news" aus: Das Portal meldet, Führerschein und weitere Nachweise kämen erst später. Auch die Tagesschau betont die schrittweise Einführung zusätzlicher Nachweise. Beim digitalen Führerschein gab es bereits mehrere Anläufe; zuletzt startete 2025 eine Testphase, in der Autofahrer diese Art der Fahrerlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen konnten. Wie die separate App funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie sich der digitale Nachweis einrichten lässt, erläutert ein Überblick zur Nutzung des digitalen Führerscheins.

Den Fahrzeugschein gibt es bereits digital über die i-Kfz-App der Behörde. Später sollen außerdem Studierendenausweis, Ehrenamtskarte, Sozialpass oder Rentenausweis in die "d-you"-App eingebunden werden. Weitere Nutzungsmöglichkeiten könnten eine Bankkontoeröffnung oder ein Mobilfunkvertrag sein. Ob ein Nachweis verfügbar ist, hängt davon ab, ob die jeweilige Stelle angebunden ist, wie das Fachportal netzpolitik.org beschreibt.

Voraussetzungen für die digitale Ausweisfunktion von d-you

Wer die offizielle Ausweisfunktion nutzen möchte, muss sich einmalig identifizieren. Dafür kommen ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion infrage. Außerdem muss eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingerichtet sein, wie die offiziellen FAQ zur Wallet erklären. Bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 beantragt wurden, ist die Online-Funktion standardmäßig aktiviert. Mit der AusweisApp lässt sich prüfen, ob sie aktiv ist.

Eine deaktivierte Online-Ausweisfunktion kann kostenlos beim Bürgeramt aktiviert werden. Darauf weist das Personalausweisportal des Bundes hin. Bei einer Altersprüfung soll die Wallet nur die erforderliche Angabe – etwa "über 18" – übermitteln, nicht das vollständige Geburtsdatum. Projektleiter Torsten Lodderstedt bezeichnet diese technische Aufgabe als anspruchsvoll. Der MDR zitiert ihn mit den Worten: "Es gibt kein System heute weltweit, das diese Aufgabe löst".

Neue Regeln für ältere Ausweisinhaber und Reisepässe nach einem Umzug

Neben der digitalen Brieftasche sieht das Gesetz laut Bundesregierung auch Erleichterungen bei Personalausweis und Reisepass vor. Voraussichtlich soll auch der Rentenausweis zu den frühen digitalen Nachweisen gehören. Ein Überblick zeigt, welche Vergünstigungen mit dem Rentenausweis bei Bahn, Museen und Kino möglich sind. Geplant sind folgende Änderungen:

  • Letzter Ausweisantrag ab 70: Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach Ablauf der üblichen Frist von zehn Jahren unbegrenzt weiterverwenden können. Die Sonderregel ist nicht als allgemeiner Ersatz für einen gültigen Reiseausweis gedacht. ZDFheute weist außerdem darauf hin, dass die Online-Ausweisfunktion eines abgelaufenen Dokuments nicht weiter genutzt werden kann.
  • Reisepass beim Umzug: Der Wohnort im Pass soll künftig nicht mehr aktualisiert werden müssen. Das betrifft nur den Passvermerk; der Umzug muss weiterhin bei der Meldebehörde angemeldet werden.

Datenschutz bei der d-you-App: Schutz persönlicher Daten

Digitale Nachweise sollen mehr sein als ein bloßes Abbild: Sie sind kryptografisch signiert und stammen von der Behörde, die auch das Original ausstellt. Wer einen Nachweis prüft, kann dessen Echtheit kontrollieren, statt lediglich ein Bild zu sehen. Gleichzeitig gilt die Lösung als datenschutzrechtlich umstritten. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten bleibt deshalb wichtig.

Welche Angaben sie freigeben, sollen die Nutzerinnen und Nutzer selbst entscheiden. Wer die Wallet verwenden möchte, sollte sein Smartphone zusätzlich mit einer Display-Sperre schützen und die PIN der Online-Ausweisfunktion niemals an andere weitergeben. So lassen sich die Vorteile digitaler Nachweise nutzen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Schon im Gesetzgebungsverfahren gab es Bedenken zum Datenschutz. Bei der öffentlichen Anhörung am Dienstag, 6. Oktober 2026, warnte die Sachverständige Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit vor einem "Cookie-Banner 2.0"-Szenario, falls Datenabfragen durch Diensteanbieter nicht ausreichend reguliert werden.

Smartphone verloren: d-you-Wallet sperren und neu einrichten

Auch für den Verlust des Smartphones ist eine Schutzmaßnahme vorgesehen: Laut offizieller EUDI-Wallet-Website soll sich die Wallet sperren lassen. Die Nachweise sollen geschützt bleiben, weil der Zugriff zusätzlich durch eine PIN oder biometrische Authentifizierung gesichert wird.

Nach der Sperrung soll die Wallet auf dem verlorenen Gerät dauerhaft deaktiviert und auf einem neuen Smartphone sicher eingerichtet werden können. Damit ergänzt der Verlustschutz die Empfehlung, das Gerät und die PIN der Online-Ausweisfunktion abzusichern.