Die Bebilderung auf Produkten soll dieses gut aussehen lassen und Lust zum Kaufen wecken. Doch wie weit darf das Werbeversprechen und vom tatsächlichen Inhalt abweichen? Der Hersteller DeBeukelaer hat es nun bei einem Produkt übertrieben, urteilen Verbraucherschützer.
Müssen die Bilder auf einer Verpackung zumindest ungefähr mit dem realen Inhalt zusammenpassen? Dieser Frage ging nun lebensmittelklarkeit.de nach - ein Portal der Verbraucherzentralen und dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Stein des Anstoßes ist dabei „DeBeukelaer Cereola Choc & Berry“. "Laut Verpackung werden Kekse angepriesen, die als Topping Cerealien enthalten. Die Abbildungen auf der Verpackung entsprechen in keiner Weise dem tatsächlichen Produkt", hatte eine Verbraucherin aus Berlin sich beschwert. Die Verbraucherschützer stellen nun klar, was von dem Produkt zu halten ist.
Verärgerte Kundin: Bilder entsprechen "in keiner Weise" Realität
Demnach ist das Vorgehen der DeBeukelaer GmbH tatsächlich problematisch: "Der Name 'Cereola Choc & Berry' und die Abbildungen auf der Verpackung sind sehr ärgerlich", schreiben die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme. "Sie beschönigen den tatsächlichen Inhalt. Ein Blick in die Zutatenliste zeigt, dass verschwindend wenig Himbeeren in den Keksen stecken."
Denn anders als die Verpackung suggeriert, sind kaum Beeren in den Keksen enthalten: Die Zutatenliste gibt die Menge der enthaltenen Haferflocken als „Haferflocken (1,7 %)“, Mandeln als „blanchierte, gehackte, geröstete Mandeln (1,2 %)“, und Himbeeren als „zerkleinerte und getrocknete Himbeeren (0,2 %)“ an.
"Die Abbildungen auf der Verpackung entsprechen in keiner Weise dem tatsächlichen Produkt", macht die Verbraucherin ihren Ärger in ihrer Beschwerde Luft. "Dieses enthält als Topping winzige Krümel von getrockneten Himbeeren, je Keks zwei kleine Stückchen Mandeln und 2 kleine Haferflocken." Statt um spezielle Kekse mit Müsli-Topping handele es sich letztlich also um "ganz normale Schokoladenkekse mit 24 g Fett und 29 g Zucker".
Hersteller "DeBeukelaer" reagiert nicht auf Vorwürfe
Dies sehen die Verbraucherschützer offensichtlich ähnlich: "Der Name 'Choc & Berry' und die abgebildeten Himbeeren passen überhaupt nicht zu einer Minimenge von 0,2 Gramm Himbeeren in 100 Gramm Keksen", fällen sie ein vernichtendes Urteil. Noch dazu seien die Kekse schlecht verarbeitet: Das Topping sei teilweise abgefallen und befinde sich nicht mehr auf den Keksen, sondern am Packungsboden.
Damit würde "DeBeukelaer" gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verstoßen, so die Verbraucherschützer. "Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung." Das sei ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Regelung. Deshalb solle die Anbieterfirma Abbildungen wählen, die die tatsächlichen Mengenverhältnisse der Zutaten widerspiegeln.
Das Portal Lebensmittelklarheit hat den Hersteller - Griesson - de Beukelaer GmbH & Co. KG, Polch - mit den Vorwürfen konfrontiert. Der Hersteller hat auch knapp sieben Wochen später noch nicht darauf reagiert.