Darf ich eine Matratze auch ausgepackt zurückschicken? BGH fällt entscheidendes Rückgabe-Urteil
Autor: Agentur dpa
Karlsruhe (Baden), Donnerstag, 04. Juli 2019
Wer im Internet einkauft, schickt vieles problemlos zurück. Auf bestimmten Produkten bleiben Kunden allerdings sitzen. Jetzt hat ein BGH-Urteil das Widerrufsrecht gestärkt. Nur eine Frage bleibt dabei offen.
Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben. Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR 194/16)
Für Matratzen gilt dasselbe wie für Kleidungsstücke
Demnach gilt für Matratzen nichts anderes als für Kleidungsstücke: Sie können zwar beim Ausprobieren mit dem Körper in Kontakt kommen. Dem Händler sei es aber möglich, die Ware anschließend so zu reinigen oder zu desinfizieren, dass sie weiterverkauft werden kann, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Verkündung.
Damit bekommt ein Mann, der 2014 eine Matratze bestellt und retourniert hatte, nach langem Rechtsstreit den Preis von mehr als 1000 Euro und die Speditionskosten zurück. Der Fall, der beim Amtsgericht Mainz seinen Ausgang nahm, hatte zwischenzeitlich sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Dessen Entscheidung setzten die BGH-Richter nun für die Rechtslage in Deutschland um.
Der Käufer hatte dem Händler nach einigen Tagen eine E-Mail geschrieben und ihn gebeten, die Matratze wieder abholen zu lassen. Als nichts passierte, beauftragte er selbst eine Spedition.
Grundsätzlich können Online-Kunden das Bestellte binnen 14 Tagen zurückschicken. Je nach Händler können allerdings Versandkosten entstehen. Eine Begründung braucht es nicht. Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der dadurch entsteht, dass man das Produkt nur auf dem Bildschirm gesehen hat. Zu Hause darf die Ware so geprüft und getestet werden, wie man das normalerweise im Geschäft tun könnte. Auf einer Matratze könnte man zum Beispiel probeliegen.
Verschiedene Ausnahmen beim Widerrufsrecht
Vom Widerrufsrecht gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen. Nicht retournieren können Kunden laut Gesetz unter anderem versiegelte Waren, "die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde" - wie Zahnbürsten oder Lippenstifte. Umstritten war, ob unter diese Formulierung auch Matratzen fallen.
Nein, entschied nun der BGH. Die Ausnahmeregelung sei nur für den Fall gedacht, dass die Ware "endgültig nicht mehr verkehrsfähig ist" oder es dem Händler "unverhältnismäßige Schwierigkeiten" bereiten würde, sie wieder verkehrsfähig zu machen. Das treffe auf eine Matratze ohne Schutzfolie nicht zu.