Neue Biomüll-Regel gilt ab Mai: 2500 Euro Bußgeld bei Missachtung
Autor: Robert Wagner
Deutschland, Mittwoch, 09. April 2025
Eine neue Biomüll-Regel gilt ab Mai 2025. Wer sie missachtet, muss mit einem heftigen Bußgeld in Höhe von 2500 Euro rechnen.
Deutschland gilt weltweit als Land der Mülltrenner: Gelber Sack, Glascontainer, Papiertonne, Restmüll und Bio-Mülltonne - allein die Zahl der unterschiedlichen Müllcontainer scheint weltmeisterlich. Nur leider funktioniert das System in der Praxis deutlich schlechter, als die ausgefeilte Trennungslogik vermuten lässt.
Der stinkende Biomüll ist beispielsweise ein geschätzter Rohstoff: In Kompostieranlagen wird aus dem Biomüll Humus gewonnen. Oder er wird in Biogasanlagen in Strom umgewandelt. Doch beides setzt darauf, dass im Biomüll auch nur Biomüll enthalten ist. Umso bitterer ist es, dass ausgerechnet als "kompostierbar" beworbene Biomüllbeutel aus abbaubaren Plastik meist nichts im Biomüll verloren haben.
Neues Biomüll-Gesetz kommt: Bei einem Verstoß drohen hohen Strafen
Zum 1. Mai 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Verunreinigung von Bioabfällen durch anderen Müll zu reduzieren. Auf maximal 1 Prozent soll der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll so reduziert werden. Derzeit ist es ein Vielfaches davon. Hält man sich ab Mai nicht an die Vorgaben, kann das richtig teuer werden: Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro.
Mit dem neuen Gesetz rückt auch wieder ein Produkt in den Fokus, dass bereits seit Jahren immer wieder für Ärger bei Entsorgern und Verbraucherschützern gesorgt hat: Kompostierbare Biomüllbeutel aus abbaubaren Plastik. Seit Jahren werden diese von den Herstellern als umweltfreundliche und hygienische Lösung für Bioabfälle beworben. Allein eine Vielzahl von Kommunen verbietet die Nutzung dieser Tüten für den Biomüll - selbst, wenn sie offiziell zugelassen wurden und als biologisch abbaubar zertifiziert wurden.
"Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind auch bei uns im Landkreis Kitzingen – wie in den meisten Städten und Landkreisen Deutschlands – von der Verwendung in der Biotonne ausgeschlossen", heißt es dazu beispielsweise von Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen. "Die Kitzinger Abfallberater klären seit Jahren darüber auf, dass Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen kein Fall für die braune Tonne sind. Trotzdem kommen sie leider immer noch zum Einsatz, wie die Ergebnisse regelmäßiger Biotonnenkontrollen zeigen", schreiben die Verantwortlichen hörbar frustriert.
Abbaubare Biomülltüten: Täuschen Hersteller Kunden bewusst?
Verbraucherschützer kritisieren deshalb bereits seit langem das Vorgehen der Biomüllbeutel-Hersteller: "Mit Aussagen wie 'kompostierbar' oder 'biologisch abbaubar' erwecken Anbieter den Eindruck, dass die Produkte genau wie Obst- und Gemüsereste einfach im Biomüll entsorgt werden können" schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu dem Thema. Dieser Eindruck werde durch verschiedene Siegel noch verstärkt. Wer oder was hinter den Siegeln steckt, werde jedoch nicht klar.
In den meisten Fällen bedeutet dies nämlich nur, dass die Sammelbeutel unter Laborbedingungen innerhalb von zwölf Wochen zu mindestens 90 Prozent in Teile mit einer Größe von zwei Millimetern oder kleiner zerfallen sein muss. Daraus ergeben sich mehrere Probleme: