Bamberg: Netto im Rabatt-Streit – Gericht entscheidet klar
Autor: Agentur dpa
Bamberg, Dienstag, 24. März 2026
Der Discounter Netto steht in Bamberg vor Gericht - Verbraucherschützer sehen in der Rabatt-App des Einzelhändlers eine diskriminierende Geschäftspraktik. Jetzt wurde das Urteil verkündet.
Klatsche für die Verbraucherschützer: Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem "klaren Fall" und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Die Entscheidung wurde am späten Donnerstagnachchmittag verkündet.
Gericht hat entschieden: Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten
Der Discounter Netto darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands auf Unterlassung wurde vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Bamberg abgewiesen (Az. 3 UKl 16/25 e). Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor. Der Vorsitzende Richter Carsten Sellnow hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem "klaren Fall" gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
In einem Prospekt hatte die Kette einen Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben, der allerdings nur über die App eingelöst werden kann. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das diskriminierend und verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kritisiert wird, dass behinderte, ältere oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
Das Gericht sieht es anders: Der Anbieter stelle die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Er müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit gedruckter Werbung.
"Teuer genug": Verbraucherzentrale äußert sich zum Prozess vor Urteilsverkündung
Der Verbraucherzentrale hält das nicht für gerecht. "Der Verbraucheralltag ist teuer genug", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Menschen, die keine Apps nutzen, dürften nicht ausgeschlossen werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, grundsätzlich gelte für alle Kunden derselbe Preis. Apps seien für viele Händler ein Instrument, Kunden besser kennenzulernen und genauer auf Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Preise.
Die Verbraucherschützer gehen auch gegen andere Händler vor. Ein Prozess gegen Penny beginnt im April, ein weiterer gegen Lidl im September. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.
Für Händler und Kunden sind die Apps eine Art Tauschgeschäft. Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile. Im Gegenzug gewinnen die Händler - im besten Fall - treuere Kunden sowie deren Daten und können das Kaufverhalten besser analysieren. Was die exklusiven Rabatte in Apps betrifft, sind die Verbraucher gespalten. Laut einer im Februar 2025 durchgeführten YouGov-Umfrage finden das 41 Prozent gut, 40 Prozent nicht. Alle anderen machten keine Angaben.