Balkonkraftwerk ohne Anmeldung: Das kann teuer werden
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 10. Juli 2025
Balkonkraftwerke müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nicht registrierte Anlagen könnten zu Geldstrafen führen und Versicherungen gefährden.
- Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht
- Bei Nichtanmeldung ist eine Strafe fällig und die Versicherung wackelt
- Rückwärts laufender Stromzähler und seine Tücken
- Was passiert, wenn du das Balkonkraftwerk nicht drosselst?
- Ist es erlaubt, zwei Balkonkraftwerke zu betreiben?
Für Autos, Gewerbe, Menschen, Hunde oder sogar Bienenvölker besteht in Deutschland Meldepflicht. Und auch Balkonkraftwerke sind bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Doch was passiert eigentlich, wenn du dem nicht nachkommst? Welche Strafe droht? Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk anstatt der 800 Watt mit 2.000 Watt läuft? Womit musst du rechen, wenn der Stromzähler sich rückwärts bewegt? Ist es erlaubt, zwei Balkonkraftwerke zu betreiben?
Balkonkraftwerk: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht
Wenn du dich entscheidest, selber auf deinem Balkon Strom zu erzeugen, musst du die dafür notwendige Mini-PV-Anlage anmelden. Das ist Vorschrift. Und zwar im sogenannten Marktstammregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur. Das ist das zentrale Register für alle Strom- und Gasmarktakteure in Deutschland. Zu diesen gehörst du, wenn du ein Balkonkraftwerk betreibst. Das Register sorgt für Transparenz, ermöglicht eine effiziente Verwaltung und die richtige Verteilung des erzeugten Stroms auf dem Energiemarkt.
Seit dem 1. April 2024 ist der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke einfacher geworden. Wenn du die Seite Marktstammregister im Internet aufrufst, gibt es den Button "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" und danach die Frage "Was möchten Sie registrieren?". Dem Pfad "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" musst du folgen, um dein Benutzerkonto zu eröffnen.
Nach Fertigstellung deines Balkonkraftwerks hast du einen Monat Zeit für die Registrierung. Eine extra Anmeldung bei deinem Stromlieferanten ist nicht mehr notwendig. Es kann aber passieren, dass du trotzdem Kontakt zu ihm aufnehmen musst, um technische Details zu klären. Oft halten Stromlieferanten nützliche Informationen für Mini-PV-Anlagen-Betreibende bereit.
Bei Nichtanmeldung ist eine Strafe fällig und die Versicherung wackelt
Trotz der Registrierungspflicht betreiben viele ihr Balkonkraftwerk, ohne es anzumelden. Wenn du erwischt wirst, ist eine Strafe fällig. Das regelt § 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach müssen die Betreiber, die nicht angemeldet oder eine nicht 'konforme Anlage' beitreiben, eine Geldstrafe an den Netzbetreiber zahlen. Das können bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierte Leistung sein.
Dazu ein Rechenbeispiel: Erzeugt dein Solarmodul eine Leistung von 800 Watt, fallen üblicherweise monatlich acht Euro Strafe an. Pro Jahr wären das dann 96 Euro. In der Praxis wird diese Strafe aber selten erhoben, weil die Missetäter schwer aufzuspüren sind. Aber Vorsicht ist trotzdem angesagt: Das Marktstammdatenregister ist für jedermann öffentlich einsehbar. Wenn ein bös gewillter Nachbar dich nicht findet, könnte er dem Netzbetreiber einen Hinweis geben und schon bist du dran.