Urteil zu Amazon Prime: Preiserhöhung ungültig – Altkunden profitieren sofort
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Samstag, 03. Oktober 2026
Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig erklärt. Millionen Kunden können Beiträge zurückfordern, das Urteil gilt auch als Signal für andere Streaming-Anbieter.
Am 1. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung gefällt, die für zahlreiche Amazon-Kunden große Bedeutung hat. Das Urteil betrifft eine Preiserhöhung des Prime-Abonnements aus dem Jahr 2022, die nun als unrechtmäßig gilt.
Millionen Nutzer des Streaming- und Versanddienstes können infolgedessen auf eine Rückerstattung ihrer zu viel entrichteten Gebühren hoffen. Bereits mehr als 145.000 Menschen haben sich der Sammelklage, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen organisiert wird, angeschlossen. Die Entscheidung des BGH wird als bedeutender Schritt für den Verbraucherschutz gewertet und dürfte auch das Handeln anderer Anbieter von Abo-Modellen künftig beeinflussen.
Weitreichendes Amazon-Urteil: BGH erklärt Prime-Preiserhöhung für unwirksam
Der Hintergrund: Im September 2022 vollzog Amazon einen folgenreichen Schritt und erhöhte die Preise für Mitgliedschaften seines Abonnements "Amazon Prime" deutlich – und das ohne ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden. Monatsabos verteuerten sich von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, Jahresabonnements kosteten statt 69 Euro nun 89,90 Euro.
Sogar das günstige Modell "Prime Student" blieb von der Anhebung nicht verschont. Als Begründung führte der Online-Händler damals unter anderem "generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation" an.
Seit Donnerstag steht fest: Diese Preissteigerung war rechtswidrig, und Millionen Mitglieder können eine Rückerstattung fordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Preisanpassungsklausel, auf die sich die europäische Holding-Gesellschaft des E-Commerce-Giganten – Amazon Europa S.à r.l. (Société à responsabilité limitée, vergleichbar mit einer GmbH in Deutschland) – berief, am 1. Oktober 2026 für unwirksam erklärt, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel Online berichtet.
Preisanpassung im Jahr 2022 verletzte Transparenzgebot
Der BGH bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und erklärte die strittigen Regelungen zu Preisanpassungen in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm als unzulässig eingestuft, wie die ARD-Nachrichtensendung Tagesschau berichtet. Dagegen hatte Amazon Revision eingelegt – erfolglos.
Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen.
Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung dem Wirtschaftsmagazin Handelsblatt zufolge damit, dass den beanstandeten Regelungen nicht hinreichend deutlich zu entnehmen sei, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen. Rechtsanwalt Peter Wassermann, der die Verbraucherzentrale vor dem BGH vertrat, erläuterte gegenüber der Tagesschau, dass aus den Formulierungen nicht ersichtlich gewesen sei, wie Kunden auf eine Preisanhebung reagieren können und welche Rechte sie dann geltend machen könnten.