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Amazon Prime Day: Tipps für den Einkauf


Autor: Karin Seibold

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Der Amazon Prime Day findet vom 6. auf den 7. Oktober 2026 statt. Verbraucherschützer geben Tipps für den Einkauf von Deals im Internet.
Beim Onlineshopping sollte man einiges beachten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.


Mit ein paar Klicks zum Shopping-Glück - das versprechen Sonderaktionstage wie der Amazon Prime Day, der im Oktober 2026 wieder stattfindet. Doch worauf sollten Verbraucher beim Online-Shopping achten? Verbraucherschützer geben dazu immer wieder Tipps.

Die Tipps der Verbraucherschützer für den Online-Einkauf

So hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beispielsweise sechs Tipps für Online-Shopper zusammengestellt. Wichtig, heißt es, sei vor allem:

  • Sich nicht von Fake-Angeboten dubioser Händler täuschen lassen: Einen Shop genau prüfen, vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift kaufen und nicht in Vorkasse gehen.
  • Angebliche Rabatte genau prüfen: Hier haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass Händler hier immer wieder versuchen, zu tricksen.
  • Preise vor dem Kauf vergleichen: Erst, wenn der Preis sich auch bei einer Suche über eine Suchmaschine nicht unterbieten lässt, rät es sich, den Kaufen-Knopf zu drücken.
  • Sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen: Ablaufende Uhren oder kleiner werdende Balken sind ein beliebtes Mittel, Druck auf den Kunden aufzubauen.
  • Mit den eigenen Daten sparsam sein: Regelmäßig Cookies löschen und seine eigenen digitalen Spuren verwischen so gut es geht.
  • Widerrufsrecht nutzen: Ohne Angabe von Gründen kann Ware bei einem Onlinekauf in der Regel bis zu 14 Tage nach Erhalt zurückgegeben werden.

Der Sparkassen-Verband rät seinen Kunden zudem, auch das Impressum des jeweiligen Anbieters im Blick zu haben. Prüfsiegel von Shops und Produkten sollten beachtet werden und Bewertungen anderer Nutzer angesehen werden, heißt es unter anderem. 

Falls man das Gefühl hat, beim Online-Shopping betrogen worden zu sein, gibt es Ratschläge vom Bundesamt für Informationstechnik. Hat man das Geld schon überwiesen, sollte man, heißt es da, umgehend seine Bank informieren oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren und die Zahlung stoppen lassen. Beweise für den Onlinekauf können als Screenshots oder Webadressen gesichert werden - ob Bestellbestätigung, Rechnung oder Versandbenachrichtigung. Damit kann man dann auch Anzeige bei der Polizei erstatten, die weitere Tipps geben kann und wird.

BGH-Urteil zum Thema Amazon Prime sorgte kürzlich für negativ-Schlagzeilen

Die "Prime Deal Days" von Amazon richten sich speziell an registrierte Mitglieder. Laut dem Anbieter sind Angebote vor allem auch auf Artikel aus den Bereichen Elektronik, Küche, Mode und Haushalt günstiger zu bekommen. Erst kürzlich hatte der Internet-Riese mit seinem Prime-Angebot und einer Preiserhöhung dabei für negative Schlagzeilen gesorgt: Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte in einem vielbeachteten Urteil die Preiserhöhung und erklärte sie für ungültig. Die Änderung aus dem Jahr 2022 verletze das Transparenzgebot, hieß es. Das Jahresabo war damals von ursprünglich 69 Euro auf einen Preis von 89,90 Euro angehoben worden.  Welche Optionen betroffene Kunden jetzt haben, haben wir hier zusammengefasst.