Abstellgenehmigung für Pakete: Warum das riskant sein kann
Autor: Maurin Will
Deutschland, Donnerstag, 19. März 2026
Online-Lieferungen ganz bequem ins Carport oder auf die Terrasse ablegen lassen. Mit einer Abstellgenehmigung kein Problem. Doch diese Bequemlichkeit birgt Risiken.
Der Online-Handel boomt. Und damit auch die Zahl der Pakete, die wir uns nach Hause liefern lassen. In Deutschland wurden laut dem Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) im Jahr 2024 rund 4,3 Milliarden Sendungen zugestellt. Das entspricht etwas über 51 Paketen pro Person. Doch weil kaum jemand den ganzen Tag zu Hause sein kann, um die Lieferung selbst entgegenzunehmen, nutzen immer mehr Menschen eine sogenannte Abstellgenehmigung.
Abstellgenehmigung - was ist das überhaupt?
Eine Abstellgenehmigung gibt dem Zulieferer die Erlaubnis, Sendungen an einem zuvor online vereinbarten Ablageort zu platzieren.
Die Verbraucherzentrale stellt klar: "Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen sogenannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger:in benennen einen Ort, etwa die Garage, den Carport oder Ähnliches, an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen." Bei DHL sieht die entsprechende Funktion beispielsweise so aus.
Die Abstellgenehmigung kostet nichts und kann entweder dauerhaft oder einmalig für eine bestimmte Lieferung erteilt werden. Wurde das Paket daraufhin am gewünschten Ort abgelegt, erhalten Sie vom Zusteller eine Benachrichtigung. Entweder in Form einer E-Mail, Benachrichtigungskarte oder online in der Sendungsverfolgung. Häufig auch mit einem Foto vom Ablageort.
Abstellgenehmigung für Pakete: Warum das riskant sein kann
Das klingt zunächst recht praktisch - doch es gibt ein großes Aber. In dem Moment, in dem das Paket abgelegt wird, geht die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung auf den Empfänger über. Man sollte sich im Zweifel also lieber im Klaren sein, ob ein Paket auf der Terrasse vom Regen durchnässt werden kann oder nicht.
Auch das Risiko des Diebstahls trägt der Empfänger selbst, sobald die Lieferung als "abgelegt" gekennzeichnet wird. Die Verbraucherzentrale erklärt: "Mit dem Ablegen der Sendung am vereinbarten Ort ist die Zustellung vielmehr aus Sicht des Paketboten ordnungsgemäß erfüllt – zumindest dann, wenn der Empfänger darüber informiert wird, um die Sache umgehend an sich nehmen zu können."
Ist das Paket in Wirklichkeit aber nicht auffindbar, so lässt sich in den meisten Fällen nicht nachweisen, ob die Sendung ordnungsgemäß hinterlegt oder ob sie gestohlen wurde. Den Schaden trägt dann der (Nicht-)Empfänger.