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Winterreifen im Ausland: Die wichtigsten Regeln in Europa


Autor: Stefan Lutter

Deutschland, Sonntag, 12. Oktober 2025

Die Winterreisezeit steht bevor. Wir erklären, wo und wann du Winterreifen brauchst, welche Regeln in deinem Urlaubsland gelten und wie du Bußgelder vermeidest.
In Italien (im Bild: die verschneite Serpentinenstraße zum Dorf La Thuile im Aostatal) herrscht in bestimmten Regionen oder bei Beschilderung Winterreifenpflicht.


Ob zum Skifahren, über die Feiertage oder zum Weihnachtsmarkt-Besuch: Viele planen gerade eine Auslandsreise mit dem Auto in den Winterurlaub. Nützlich dabei ist die Kenntnis der Winterreifenpflichten in Europa. Denn: Nicht jedes Land hat die gleichen Vorschriften, und die Regeln können von festen Zeiträumen bis hin zu situativen Pflichten reichen. Während Länder wie Deutschland, Luxemburg oder Dänemark auf eine witterungsabhängige Pflicht setzen, haben andere wie Estland oder Litauen eine feste saisonale Vorschrift. Und dann gibt es Länder wie Belgien oder Polen, in denen Winterreifen nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen sind.

Auch die Kennzeichnung deiner Reifen spielt eine wichtige Rolle: Das Alpine-Symbol ist mittlerweile europaweit der Standard für Winterreifen. Länder wie Deutschland, Schweden oder Frankreich haben es bereits verpflichtend eingeführt. Ob Mindestprofiltiefe, Schneeketten oder Versicherungsschutz – mit diesen Tipps bist du bestens auf die Winterbedingungen vorbereitet!

Winterreifen im Ausland: Unterschiede und Regeln

Mit dem Auto in den Winterurlaub zu fahren, ist für viele Deutsche eine beliebte Tradition. Doch wer ins europäische Ausland reist, muss sich mit den dortigen Vorschriften für Winterreifen auseinandersetzen. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum jetzt in einer Mitteilung aufmerksam. Demnach unterscheiden sich diese oft stark von den deutschen Regelungen.

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Während in einigen Ländern eine saisonale Pflicht besteht, ist die Nutzung in anderen Staaten nur bei bestimmten Wetterbedingungen vorgeschrieben. Zudem gibt es Länder, in denen Winterreifen gar nicht verpflichtend sind – auch wenn ihre Nutzung empfohlen wird.

Die Vorschriften für Winterreifen könnten grob in drei Kategorien eingeteilt werden. In Ländern wie Estland, Lettland oder Litauen bestehen saisonale Pflichten. Dort müssen Winterreifen in festgelegten Zeiträumen genutzt werden, unabhängig von der Witterung. Deutschland, Luxemburg und seit Juli 2025 auch Dänemark setzen hingegen auf eine situative Pflicht: Winterreifen sind nur bei Glätte, Schnee oder Eis vorgeschrieben. Einige Länder wie Schweden, Österreich und Tschechien kombinieren diese Ansätze – hier gelten saisonale Vorschriften, die jedoch nur bei entsprechenden Wetterbedingungen greifen. In Belgien oder Polen gibt es hingegen keinerlei gesetzliche Pflicht, Winterreifen werden jedoch dringend empfohlen.

Das Alpine-Symbol als Standard

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der richtigen Winterreifen ist laut Europäischem Verbraucherzentrum die Kennzeichnung. In Deutschland dürfen seit Oktober 2024 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzt werden. Dieses Symbol ist in der EU seit 2018 Standard, ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung gelten in Deutschland nicht mehr als wintertauglich. Auch Länder wie Schweden, Lettland oder Frankreich haben das Alpine-Symbol als verpflichtend eingeführt. Reisende sollten daher sicherstellen, dass ihre Reifen den aktuellen Standards entsprechen.

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Zusätzlich gelten in vielen Ländern spezifische Anforderungen an die Mindestprofiltiefe. In Deutschland liegt diese bei 1,6 mm, während Estland, Litauen, Schweden und Finnland 3 mm vorschreiben. In Österreich und Tschechien sind es sogar 4 mm.

Schneeketten können in einigen Regionen erforderlich sein, etwa in alpinen Gebieten wie in Österreich oder der Schweiz. Diese müssen jedoch so konstruiert sein, dass sie den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. 

Winterreifen-Regeln in europäischen Ländern

Die Vorschriften für Winterreifen unterscheiden sich in Europa stark von Land zu Land. Hier findest du die wichtigsten Regelungen für verschiedene europäische Länder, basierend auf den Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums:

  • Belgien: Keine Pflicht. Winterreifen werden bei winterlichen Bedingungen empfohlen. Mindestprofiltiefe: 1,6 mm (empfohlen: 4 mm).
  • Bulgarien: Pflicht vom 15. November bis 1. März, Mindestprofiltiefe: 4 mm. Spikereifen verboten.
  • Dänemark: Keine Pflicht. Mindestprofiltiefe: 1,6 mm (empfohlen: 3 mm). Spikereifen vom 1. November bis 15. April erlaubt.
  • Deutschland: Situative Pflicht bei Glätte, Schnee oder Eis. Mindestprofiltiefe: 1,6 mm. Alpine-Symbol für Winterreifen vorgeschrieben.
  • Estland: Pflicht vom 1. Dezember bis 1. März, Mindestprofiltiefe: 3 mm. Spikereifen erlaubt vom 15. Oktober bis 31. März.
  • Finnland: Pflicht vom 1. November bis 31. März, Mindestprofiltiefe: 3 mm (empfohlen: 5 mm bei Schnee oder Matsch).
  • Frankreich: Pflicht in bestimmten Regionen, gekennzeichnet durch Straßenschilder, vom 1. November bis 31. März. Mindestprofiltiefe: 3 mm. Alpine-Symbol ab 2024 erforderlich.
  • Griechenland: Keine generelle Pflicht. Winterausrüstung (z. B. Schneeketten) kann bei Bedarf vorgeschrieben werden.
  • Island: Keine generelle Pflicht, Mindestprofiltiefe: 3 mm (1. November bis 14. April). Spikereifen erlaubt in der gleichen Zeitspanne.
  • Italien: Pflicht in bestimmten Regionen oder bei Beschilderung, z. B. vom 15. November bis 15. April. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn gilt eine generelle Pflicht für Winterausrüstung.
  • Irland: Keine Pflicht. Schneeketten und Spikereifen erlaubt, aber nur auf verschneiten oder vereisten Straßen.
  • Kroatien: Pflicht vom 15. November bis 15. April. Mindestprofiltiefe: 4 mm. Schneeketten bei Sommerreifen erforderlich.
  • Lettland: Pflicht vom 1. Dezember bis 1. März, Mindestprofiltiefe: 4 mm. Alpine-Symbol ab 2024 erforderlich.
  • Litauen: Pflicht vom 10. November bis 1. April, Mindestprofiltiefe: 3 mm.
  • Luxemburg: Situative Pflicht bei winterlichen Bedingungen wie Glätte oder Schnee.
  • Malta: Keine Pflicht.
  • Niederlande: Keine Pflicht. Schneeketten und Spikereifen verboten.
  • Norwegen: Keine generelle Pflicht, Reifen müssen aber den Witterungsbedingungen angepasst sein. Mindestprofiltiefe: 3 mm. Spikereifen erlaubt vom 1. November bis zum ersten Sonntag nach Ostern (in nördlichen Regionen vom 15. Oktober bis 1. Mai).
  • Österreich: Pflicht vom 1. November bis 15. April bei Schnee, Matsch oder Eis. Mindestprofiltiefe: 4 mm für Radial- und 5 mm für Diagonalreifen. Schneeketten können vorgeschrieben werden.
  • Polen: Keine Pflicht, Winterreifen werden jedoch dringend empfohlen. Spikereifen verboten.
  • Portugal: Keine Pflicht. Schneeketten können durch Beschilderung vorgeschrieben werden.
  • Rumänien: Pflicht bei Schnee, Eis oder Glätte. Mindestprofiltiefe: 1,6 mm.
  • Schweiz: Keine Pflicht, aber bei winterlichen Verhältnissen empfohlen. Schneeketten können durch Verkehrsschilder vorgeschrieben werden. Mindestprofiltiefe: 1,6 mm (empfohlen: 4 mm).
  • Slowakei: Pflicht vom 15. November bis 31. März bei Schnee, Eis oder Glätte. Mindestprofiltiefe: 3 mm. Alpine-Symbol ab 2024 erforderlich.
  • Slowenien: Pflicht vom 15. November bis 15. März. Mindestprofiltiefe: 3 mm. Entweder Winterreifen oder Sommerreifen mit Schneeketten.
  • Spanien: Keine generelle Pflicht, Winterausrüstung kann jedoch durch Verkehrsschilder vorgeschrieben werden.
  • Schweden: Pflicht vom 1. Dezember bis 31. März. Mindestprofiltiefe: 3 mm. Alpine-Symbol ab 2024 erforderlich.
  • Tschechien: Pflicht vom 1. November bis 31. März bei Schnee, Eis oder Glätte. Mindestprofiltiefe: 4 mm.
  • Ungarn: Keine Pflicht. Schneeketten können durch Beschilderung vorgeschrieben werden. Spikereifen verboten.
  • Vereinigtes Königreich: Keine Pflicht. Schneeketten und Spikereifen nur bei Schnee oder Eis erlaubt.
  • Zypern: Keine Pflicht.

Im aktuellen Winterreifen-Test 2025 des ADAC wurden 31 Modelle für Kompakt- und Mittelklassewagen untersucht. Die Ergebnisse sind alarmierend: Rund die Hälfte der getesteten Reifen schnitt schlecht ab und gilt teilweise als gefährlich im Straßenverkehr. Ein oft unterschätztes Thema ist zudem das Nachziehen der Radmuttern nach einem Reifenwechsel. Der ADAC empfiehlt, die Schrauben nach etwa 50 Kilometern zu überprüfen, um Sicherheitsrisiken durch gelöste Räder zu vermeiden. Während die Haftung meist bei der Werkstatt liegt, tragen Autofahrer trotzdem eine Mitverantwortung.

Tipps für die Autofahrt im Winter

Wer im Ausland ohne geeignete Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Kommt es zu einem Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren. Bußgelder variieren je nach Land, können aber empfindlich hoch ausfallen. So droht in Frankreich eine Strafe von 135 Euro, wenn die Winterreifenpflicht missachtet wird.

Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps, die Autofahrer vor der Reise ins Ausland beachten sollten:

  • Vor der Abreise informieren: Prüfe rechtzeitig, welche Vorschriften im Reiseland gelten – auch in den Transitländern.
  • Auf das Alpine-Symbol achten: Dieses ist in Deutschland vorgeschrieben und gilt europaweit als sicherer Standard.
  • Mindestprofiltiefe beachten: In Deutschland liegt sie bei 1,6 mm. Strengere Vorgaben gelten z. B. in Estland, Litauen, Schweden oder Finnland (3 mm) sowie in Tschechien und Lettland (4 mm).
  • Schneeketten bereithalten: In Wintersportregionen, etwa in Österreich oder der Schweiz, kann bei schneebedeckten Straßen eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.
  • Versicherungsprobleme vermeiden: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine geeigneten Reifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.
  • Mietwagen prüfen: Kläre vorab, ob der Mietwagen mit der notwendigen Winterausrüstung ausgestattet ist, besonders wenn du in Bergregionen oder Skigebiete reist.   

Ab 2027 wird in Österreich die klassische Klebevignette durch eine digitale Variante ersetzt. Diese registriert das Fahrzeugkennzeichen online und soll das Mautsystem moderner und effizienter machen. Allerdings steigen damit auch die Kosten, und Datenschutzfragen stehen im Raum. Für Autofahrer, die durch Österreich nach Italien reisen, wird die Brennerautobahn zur Geduldsprobe. Die aufwendige Sanierung der Luegbrücke führt zu massiven Verkehrsbehinderungen mit langen Staus und geänderten Verkehrsregeln.

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