Vorverlegte Flüge: Diese Rechte haben Reisende
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 04. Januar 2022
Kurzfristige Umplanungen von Flügen sind ein großes Ärgernis für Urlauber und Geschäftsreisende. Sie können in diesem Fall aber von der Fluggesellschaft wenigstens eine Entschädigung verlangen, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).
- Vorverlegte Flüge haben Konsequenzen
- Wie steht es um die Fluggastrechte?
- Ampelkoalition will mehr Verbraucherrechte
- Fluggäste wollen Entschädigung
- Gerichte müssen Entschädigungshöhe noch festlegen
Wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, gilt er als annulliert und führt zu Ausgleichszahlungen. Der neue, von der Airline angesetzte Starttermin könne nämlich für die Fluggäste zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen, urteilte der EuGH (Urteil vom 21.12.2021, Az.: C.146/20 u.a.).
Vorverlegte Flüge haben Konsequenzen
Passagiere haben also Anspruch auf die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung. Zudem muss das Luftfahrtunternehmen stets den Gesamtbetrag zahlen (d. h., je nach Entfernung, 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro).
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Das Unternehmen hat nicht die Möglichkeit, die etwaige Ausgleichszahlung mit der Begründung, dass es dem Fluggast eine anderweitige Beförderung angeboten habe, mit der er sein Endziel ohne Verspätung habe erreichen können, um 50 % kürzen.
Lesetipp: Ryanair will verhindern, dass Passagiere ihre Entschädigungsansprüche aus verpatzten Flugreisen an Internetportale (Legal Tech) abtreten. Nun muss die irische Fluggesellschaft eine Niederlage vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main einstecken. Was das für Passagiere bedeutet.
Wie steht es um die Fluggastrechte?
In der Corona-Zeit gab es viel Ärger um Ticketerstattungen. Die Airlines waren damit ausgesprochen zögerlich.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat deshalb 2021 in mehr als 120 Fällen Bußgelder gegen Fluggesellschaften verhängt, in Deutschland ist das LBA die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte von Fluggästen.