Urlaub im Risikogebiet: Das müssen Sie beachten
Autor: Kyrill Wunderlich
, Dienstag, 25. August 2020
Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise stuft das "RKI" noch immer viele Länder und Regionen als Risikogebiet ein. Zudem spricht das Auswärtige Amt auch kurzfristige Reisewarnungen aus. Was das für Ihren Urlaub bedeutet, finden Sie hier im Überblick.
Urlaub im Risikogebiet - was bedeutet das für Reisende? Vor wenigen Tagen wurden Teile Kroatiens zum Risikogebiet erklärt. Diese Meldung kam durchaus überraschend - auch für viele Urlauber, die bereits vor Ort waren. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium stuft das Robert-Koch-Institut Regionen als Risikogebiet ein. Zuletzt kamen die in Frankreich liegenden Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d‘Azur als Risikogebiet dazu (Stand 24. August, 20 Uhr).
Für Reisende eine schwierige Situation - denn die Einstufung kann zu ungünstigen Zeitpunkten, wie etwa am Tag vor der Abreise oder bereits während des Urlaubs erfolgen. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Ihr Reiseziel zum Risikogebiet erklärt wird.
Urlaub trotz Reisewarnung erlaubt
"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die meisten Länder der EU-Schengen-assoziierte Staaten und Großbritannien", erklärt das Auswärtige Amt. Diese Warnung soll noch bis zum 31. August 2020 gelten.
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Allerdings bedeutet die Reisewarnung nicht, dass eine Einreise und der Urlaub in dem jeweiligen Land verboten wird. Seit dem 15. Juni 2020 sind Reisen aus Deutschland in die meisten EU-Länder wieder möglich.
Jedoch gibt es noch immer Einschränkungen und verschiedene Corona-Maßnahmen in den jeweiligen Ländern, die sich aufgrund der täglichen Entwicklungen ständig verändern können. Daher sollten sich Reisende vor dem Start in den Urlaub über die aktuelle Situation und die vor Ort geltenden Maßnahmen informieren.
Kostenlose Stornierung möglich - bei Pauschalreisen
Wem die Lage zu unsicher ist, kann den Urlaub alternativ auch absagen. Pauschalreisen können in den meisten Fällen kostenfrei storniert werden. Grund dafür ist die Verbreitung des Coronavirus und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen - also "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" am Urlaubsort.
Das Auswärtige Amt schreibt dazu: "Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen."