Auto fahren in Flip-Flops & High Heels legal? Das sagt das Gesetz
Autor: Redaktion, Stefan Lutter
Deutschland, Mittwoch, 03. Sept. 2025
Sommerzeit bedeutet für viele: leichte Kleidung, bequeme Schuhe und spontane Ausflüge – oft auch nur kurz zum Bäcker, an den See oder in den Supermarkt. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn man barfuß, in Flip-Flops oder sehr freizügig Auto fährt?
Das Fahren mit Flip-Flops oder barfuß ist nicht unbedingt verboten. Der Automobil-Club Verkehr warnt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und Versicherungseinschränkungen.
Der Automobil-Club Verkehr (ACV) nutzt die Urlaubszeit, um über gesetzliche Grundlagen, mögliche Gefahren und Konsequenzen zu informieren.
Gesetzliche Lage: Keine Schuhpflicht für Privatfahrer
Für private Autofahrer schreibt das deutsche Straßenverkehrsrecht kein bestimmtes Schuhwerk vor. Ob Turnschuhe, Sandalen oder Pantoffeln – grundsätzlich entscheidet jeder selbst, was er trägt.
Eine klare Vorgabe gilt jedoch für Berufskraftfahrer wie Lkw- oder Busfahrer: Laut § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 70) müssen sie feste, geschlossene Schuhe tragen.
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Auch ohne Pflicht empfiehlt der ACV, bei der Schuhwahl an die Fahrsicherheit zu denken. Wer durch unpassendes Schuhwerk einen Unfall mitverursacht, kann sich auf § 1 Abs. 2 StVO berufen lassen – dieser verpflichtet, andere nicht zu gefährden oder zu behindern. Eine Mitschuld ist dann möglich.
Im Folgenden findest du die Informationen zu riskanter Kleidung am Steuer und ihren möglichen Konsequenzen.
1. Loses Schuhwerk: Am Steuer riskant ist
Leichte Sommerschuhe wie Flip-Flops* oder Adiletten* geben wenig Halt und können leicht vom Pedal rutschen oder daran hängen bleiben. Das Gefühl für Bremse, Gas und Kupplung ist reduziert – besonders in Gefahrensituationen kann dies entscheidende Sekunden kosten.
Jetzt Flip-Flops bei OTTO entdecken2. High Heels: Erlaubt, aber ebenfalls riskant
Absatzschuhe sind nicht verboten, können sich aber in Fußmatten oder am Pedal verkanten. Das erschwert schnelles Bremsen oder Beschleunigen. Auch hier gilt: kein Bußgeld ohne Unfall, aber mögliches Mitverschulden, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt.