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Ärger um Booking.com: Sind günstige Urlaubspreise gefährdet?


Autor: Stefan Lutter

Deutschland, Dienstag, 05. August 2025

Mehr als 10.000 Hotels fordern Schadenersatz von Booking.com. Nach Jahren kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln kämpfen sie um Gerechtigkeit und ein Ende der unfairen Praktiken.
Eine juristische Auseinandersetzung zwischen Übernachtungsbetrieben und der Plattform booking.com könnte die Kontrolle von Buchungsplattformen über die Hotelpreise in Europa infrage stellen. Der Ausgang dieses Falls hat das Potenzial, den Markt der Online-Reisebüros zu revolutionieren.


In Europas Hotellerie brodelt es. Über zwei Jahrzehnte hinweg diktierte Booking.com mit seinen umstrittenen Bestpreisklauseln die Spielregeln: Hotels durften ihre Zimmer nirgendwo günstiger anbieten als auf der Plattform. Für viele Betriebe bedeutete das nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch den Verlust ihrer Preishoheit. Nun haben mehr als 10.000 Hotels genug und fordern Schadenersatz – und das mit juristischer Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof.

Die Sammelklage gegen Booking.com könnte zu einer der größten juristischen Auseinandersetzungen der Branche werden. Unterstützt von Verbänden wie HOTREC und dem Hotelverband Deutschland kämpfen die Hotels nicht nur um Wiedergutmachung, sondern auch um ein gerechteres Wettbewerbsumfeld. Es ist eine Rebellion, die die Machtverhältnisse auf dem Markt der Online-Reisebüros neu definieren könnte.

Hotels fordern Gerechtigkeit: Kampf gegen Booking.com

Es ist eine der größten juristischen Auseinandersetzungen in der Geschichte der Hotellerie: Über 10.000 Hotels aus ganz Europa ziehen gegen Booking.com vor Gericht. Der Grund? Jahrelang waren sie gezwungen, ihre Zimmerpreise auf der Plattform nicht günstiger anzubieten als auf anderen Kanälen. Diese sogenannten Bestpreisklauseln, die Booking.com seit 2004 durchsetzte, wurden 2024 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt. Nun verlangen die Hotels Wiedergutmachung für zwei Jahrzehnte finanzieller Verluste.

Bestpreisklauseln – für viele ein abstrakter Begriff, für die Hotellerie ein Symbol der Abhängigkeit. Diese Klauseln zwangen Hotels, ihre Preise auf Booking.com stets gleich oder höher zu gestalten als auf der eigenen Webseite oder bei konkurrierenden Anbietern. Dadurch wurde der Wettbewerb massiv eingeschränkt. Vor allem kleinere Betriebe litten unter den hohen Provisionen, während ihnen gleichzeitig die Möglichkeit genommen wurde, Kunden durch Direktbuchungen zu gewinnen.

Die Sammelklage gegen Booking.com hat in der europäischen Hotellerie eine Welle der Solidarität ausgelöst. Die Initiative wird von der Organisation HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden getragen. Darunter finden sich prominente Unterstützer wie der Hotelverband Deutschland (IHA) und Federalberghi aus Italien. Koordiniert wird die rechtliche Offensive von der Stiftung Hotel Claims Alliance, die die Ansprüche der Hotels bündelt und in den Niederlanden gerichtlich durchsetzt. Die zentrale Forderung: Schadenersatz für zwei Jahrzehnte finanzielle Verluste durch die kartellrechtswidrigen Bestpreisklauseln.   

Breite Unterstützung durch Hotelverbände - Urteil des EuGH als Wendepunkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024 stellte einen Meilenstein dar. Erstmals erklärte der Gerichtshof, dass sowohl „weite“ als auch „enge“ Bestpreisklauseln von Booking.com gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln hatten nicht nur den Wettbewerb zwischen Buchungsplattformen eingeschränkt, sondern auch die wirtschaftliche Autonomie der Hotels erheblich beschnitten.

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Die von Booking.com verwendeten Klauseln hatten weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation. Sie führten nicht nur zu überhöhten Provisionen, sondern behinderten auch die Entwicklung kleinerer Buchungsplattformen. Branchenexperten schätzen, dass Hotels bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen der letzten 20 Jahre zurückfordern könnten. Für viele Betriebe geht es dabei um existenzielle Summen.

Die Dominanz von Online-Reisebüros wie Booking.com bleibt ein zentraler Streitpunkt. Laut einer Studie von HOTREC und der Fachhochschule Westschweiz Wallis wickelte Booking Holdings 2023 rund 71 Prozent aller OTA-Buchungen in Europa ab – in Deutschland lag der Anteil bei 72,3 Prozent. OTA-Buchungen sind Reservierungen, die über Online-Reisebüros (Online Travel Agencies) wie Booking.com, Expedia oder Airbnb getätigt werden. Diese Plattformen dienen als Vermittler zwischen Gästen und Unterkünften und ermöglichen es Reisenden, Zimmer, Apartments oder andere Unterkünfte schnell und unkompliziert online zu buchen.

Rückzahlung von bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen möglich

Jetzt liegt der Fall vor niederländischen Gerichten, wo die Stiftung Hotel Claims Alliance die Ansprüche der teilnehmenden Hotels bündelt und vertritt. Diese Zuständigkeit niederländische Gerichte ergibt sich aus dem Hauptsitz von Booking.com in Amsterdam.  Die nächsten Schritte sind entscheidend: Die Klage wird juristisch weitergeführt, während Booking.com sowohl rechtlich als auch öffentlich Stellung bezieht. Sollte ein Gericht zugunsten der Hotels entscheiden, könnte dies zu einer Rückzahlung von bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen führen – ein Meilenstein für die Branche.

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Gleichzeitig wird der Fall genau beobachtet, da er als Präzedenzfall für ähnliche Klagen in anderen Branchen dienen könnte. Parallel dazu könnte der Druck auf andere Plattformen wachsen, ihre Geschäftsbedingungen zu überdenken. Die Sammelklage ist ein Symbol für den Widerstand gegen Marktmissbrauch und für den Kampf um ein gerechteres Wettbewerbsumfeld.

HOTREC ist die Dachorganisation der europäischen Hotel-, Restaurant- und Caféverbände und vertritt die Interessen der Hospitality-Branche auf EU-Ebene. Mit Mitgliedern aus über 30 nationalen Verbänden setzt sich die Organisation für faire Wettbewerbsbedingungen, nachhaltigen Tourismus und die Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe ein. Sie ist eine zentrale Stimme, die die Anliegen der Branche gegenüber europäischen Institutionen vertritt und politische und wirtschaftliche Lösungen vorantreibt.

Die Zukunft der Klage wird zeigen, ob die Hotellerie den langen Schatten von Booking.com endgültig hinter sich lassen kann. Mit der breiten Unterstützung durch Verbände und die rechtliche Rückendeckung des EuGH steht die Branche so stark da wie nie zuvor. sl/mit dpa

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