Das ändert sich bei Amazon, Telekom und Co.: Neue Pflicht beim Online-Shopping
Autor: Lea Mitulla
Berlin, Mittwoch, 03. Sept. 2025
Wer im Internet einkauft oder Verträge abschließt, soll künftig einen neuen Knopf zu sehen bekommen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie.
Beim Online-Shopping soll bald ein neuer Knopf für Kunden auftauchen. "So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", erklärt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die geplante Neuerung. Der sogenannte Widerrufsbutton soll künftig beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Netz angezeigt werden.
Für viele Kunden kann sich der Widerruf eines Vertrags schwierig gestalten. Zum einen gibt es viele Ausnahmen für den Widerruf und auch die Frist wird je nach Produkt unterschiedlich berechnet. Zum Anderen hängt es vom Verkäufer ab, wie einfach oder kompliziert der Widerruf gemeldet wird: Gibt es dafür einen Bereich im Kundenportal oder auf der Webseite oder muss man eine E-Mail schreiben?
Die EU will mit einer neuen Richtlinie den Widerruf noch nutzerfreundlicher machen. Dazu gehört der Widerruf von Verträgen per Knopfdruck. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis zum 19. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen. Der Gesetzesentwurf wurde inzwischen mit einigen Änderungen im Kabinett beschlossen. Nun muss er jedoch noch durch den Bundestag und Bundesrat.
Neuer Knopf beim Online-Shopping wird Pflicht: Das ändert sich für Kunden
Der Gesetzesentwurf zum Widerruf per Knopfdruck sieht Folgendes vor:
- Wird online ein Vertrag abgeschlossen, muss auf der Benutzeroberfläche ein elektronischer Widerrufsbutton platziert werden.
- Der Widerruf muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Das heißt: Die Schaltfläche muss klar erkenntlich und hervorgehoben sein.
- Während der Widerrufsfrist muss der Knopf auf der Benutzeroberfläche ständig verfügbar sein.
- Der Button muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung.
Strengere Vorgabe für Finanzprodukte - was bringt das den Verbrauchern?
"Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten", so Hubig zum Gesetzesentwurf. Speziell für Finanzdienstleistungen sollen die Regeln zudem verschärft werden. Ab Oktober 2025 gibt es übrigens eine große Änderung für Überweisungen.
Hier sind die neuen Vorschriften für Finanzdienstleistungen im Überblick: