Vorsicht beim Weiterleiten: Welche WhatsApp-Nachrichten dich strafbar machen können
Autor: Kathrin Schmitt
Deutschland, Freitag, 10. Oktober 2025
Nicht jede WhatsApp-Nachricht ist harmlos: Wer strafbare Inhalte teilt oder empfängt, riskiert ernste Konsequenzen – auch unbeabsichtigt.
Täglich werden unzählige Nachrichten und Dateien über WhatsApp verschickt. Doch nur wenige Nutzer wissen, dass sie sich dabei schnell strafbar machen können.
Besonders das Weiterleiten von bestimmten Inhalten kann ernste rechtliche Folgen haben. Schon der Besitz oder Empfang problematischer Dateien reicht oft aus, um ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Fachanwalt für die Rechtsgebiete Medien und IT-Recht. Mit ihm hat Techbook sich darüber unterhalten, was auf WhatsApp tabu ist und wie du verhinderst, dass du strafrechtlich belangt werden kannst.
Bei diesen WhatsApp-Nachrichten: Strafrechtliche Konsequenzen können drohen
Für die Gerichte in Deutschland ist es inzwischen schon an der Tagesordnung, sich mit solchen Straftaten auseinanderzusetzen, bei denen es um strafrechtliches Material geht, das ein Nutzer mit mehreren Nutzern geteilt hat und das sich dadurch verbreiten konnte.
Die Verbreitung der Dateien findet vor allen Dingen im Internet und dort in den Sozialen Medien statt. Die Strafverfolgungsbehörden konzentrieren sich darauf, dort "strafrechtlich relevante Posts aufzufinden", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber Techbook.
Aber auch wenn Hass, Hetze oder Kinderpornographie in geschlossenen Chaträumen stattfindet, rufe dies die Staatsanwaltschaften auf den Plan.
Welche Inhalte sind tabu?
Inhalte, die verboten sind, sind ganz klar solche, die Hass, Hetze oder Kinderpornographie enthalten. Facebook hat beispielsweise einen Filter eingebaut, der die Inhalte überprüft, bevor du diese versenden kannst.
Ein solcher Filter fehlt bei WhatsApp. Die Art und Weise, wie strafrechtliches Material sich verbreitet, ist auch nicht entscheidend. "Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden", erklärt Solmecke gegenüber Techbook.