Weniger zahlen bei langsamen Internet: Wie bekommst du dein Geld zurück?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 04. Januar 2023
Internetprovider versprechen viel. Besonders beliebt sind hohe Verbindungsgeschwindigkeiten. Ob die Leistung wirklich erbracht wird, kann inzwischen einfach mit einem Tool kontrolliert werden.
- Erste Fallvariante: Zu geringe Geschwindigkeit ist ein Mangel
- Mühsam, aber notwendig: Geschwindigkeitsmessung und Fehleranalyse
- Online-Rechner hilft, Forderungsbetrag zu ermitteln
- Zweite Fallvariante: Bundesgerichtshof klärt Totalausfälle
- Die neuen Rechte beim Komplettausfall
Langsames Internet, treibt jede*n zur Weißglut. Wählst du deshalb einen schnellen, meist teuren Tarif, erwartest du Speed. Den bekommst du aber nicht immer. Jetzt hat die Bundesnetzagentur geklärt, wie du deinem Provider bei zu geringer Verbindungsgeschwindigkeit oder Totalausfall auf die Finger klopfen kannst.
Erste Fallvariante: Zu geringe Geschwindigkeit ist ein Mangel
High-Speed-Internet hält nicht immer das, was es verspricht. In einem solchen Fall kannst du als Betroffene*r seit dem 1. Dezember 2021 deine Zahlung verringern oder aus dem Vertrag ausscheiden. Wie das geht, beschreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite im Detail. Grundlage, um der Telekom, Vodafone, 1&1 und Co. Druck zu machen, ist das neu gefasste Telekommunikationsgesetz (§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG).
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Die dort genannten unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ hat die Netzagentur inzwischen konkret beschrieben. Grundsätzlich gilt: Wird die vertraglich vereinbarte Internetleistung per Kabel, DSL, Glasfaser oder LTE, 5G nicht bereitgestellt, kannst du Zahlungen an den Anbieter kürzen. Voraussetzung ist immer ein von dir unterschriebenes Messprotokoll, das du erstellen musst.
Praxiserfahrungen bei der Verbraucherzentrale zeigen, die Anbieter versuchen, die Kund*innen, ins Leere laufen zu lassen. In Lüdenscheid, so berichtet die Verbraucherzentrale NRW, wandte sich beispielsweise ein Kunde mit seinem Messprotokoll an seinen Internetanbieter, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat anbot. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ergab einen Anspruch von 13 Euro pro Monat.
Mühsam, aber notwendig: Geschwindigkeitsmessung
Um deine Ansprüche aus einer unzureichenden Internetverbindung geltend zu machen, musst du zunächst die tatsächliche Geschwindigkeit der Datenübertragung mit einem Tool der Bundesnetzagentur messen.
Die wichtigsten Parameter bei den Geschwindigkeitstest sind: