Druckartikel: Verträge und Abos: Wie sie im Todesfall eines Angehörigen am besten gekündigt werden

Verträge und Abos: Wie sie im Todesfall eines Angehörigen am besten gekündigt werden


Autor: Tamara Schneider

Deutschland, Donnerstag, 25. Dezember 2025

Beim Verlust eines Angehörigen fallen viele rechtliche Dinge an, die es zu regeln gilt. Wie du mit Verträgen und Abos des Verstorbenen umgehst, erfährst du hier.
Verträge und Abos nach dem Tod eines Angehörigen kündigen – darauf solltest du achten.


  • Das sagt das Gesetz: rechtliche Grundlagen
  • Unterschiede: Was endet automatisch und worauf solltest du achten?
  • Sonderkündigungsrecht: So vermeidest du häufige Fehler

Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt auch eine Reihe organisatorischer Aufgaben mit sich. Neben der Trauer und der Bestattung müssen oftmals laufende Verträge und Abonnements gekündigt oder abge­meldet werden, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Dabei stellen sich viele Fragen: Wer darf überhaupt kündigen? Welche Verträge enden automatisch und welche müssen aktiv beendet werden? Welche Unterlagen werden benötigt, um rechts­sicher zu kündigen?

Rechtliche Grundlagen

Nach einem Todesfall beginnt der formelle Prozess mit der Meldung des Todes und der Beschaffung der offiziellen Dokumente. Zunächst muss der Tod durch einen Arzt bestätigt und dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Anschließend wird eine Sterbeurkunde ausgestellt, die du für die weitere Dokumentation benötigst. Denn die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument, das für viele nachfolgende Schritte notwendig ist. 

Rechtlich befugt, Verträge im Namen der verstorbenen Person zu kündigen, sind häufig die Erben, ein vom Erblasser benannter Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter. Der entsprechende Rechtsnachweis, zum Beispiel ein Erbschein, ist meist Voraussetzung für Vertrags-wirksame Kündigungen. Ist eine Person schon zu Lebzeiten des Angehörigen von diesem bevollmächtigt gewesen, kann auch sie unter bestimmten Umständen handeln. Eine Vollmacht endet jedoch in vielen Fällen mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Grundsätzlich tritt mit dem Tod der Person ihre Gesamtrechtsnachfolge ein. Deswegen ist eine frühe Regelung der Erbfolge auch bei Kündigungen wichtig. Denn danach gehen Vermögen und Verpflichtungen auf die Erben über. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig und strukturiert vorzugehen, um zu vermeiden, dass Kündigungen versäumt werden und ungewollt Kosten weiterlaufen.

Was endet automatisch und worauf solltest du achten?

Einige Vertragsverhältnisse enden kraft Gesetzes mit dem Tod. Das betrifft zum Beispiel Arbeitsverträge, weil die Arbeitsleistung unmöglich wird. Ebenso gelten bestimmte Pflege‑ oder Dienstleistungsverträge häufig als personenbezogen und enden automatisch. Trotzdem empfiehlt es sich, den Anbieter schriftlich zu informieren und eine Bestätigung zu verlangen, um Missverständnisse zu vermeiden. 

Es gibt aber auch viele Verträge, die nach dem Tod weiterlaufen. Das sind vor allem Mietverträge, Versorgungs­verträge für Strom, Wasser und Internet, Versicherungen, Abonnements und Mitgliedschaften. Für manche – etwa Mietverträge – gilt ein Sonderkündigungsrecht, das den Erben erlaubt, mit verkürzter Frist zu kündigen. Es ist empfehlenswert, von diesem Sonderkündigungsrecht aus praktischen und finanziellen Gründen Gebrauch zu machen.

Wichtig ist, dass jede Kündigung schriftlich erfolgen sollte. Im Schreiben solltest du die eindeutige Angabe "Kündigung wegen Todesfall" angeben. Dann solltest du ebenfalls die eigene Rechtsstellung angeben, zum Beispiel: "Hiermit kündige ich als Erbe ..." Füge möglichst Kopien der Sterbeurkunde und des Erbscheins hinzu. Die Versendungsform Einschreiben mit Rückschein ist in solchen Fällen sinnvoll, um einen Nachweis zu sichern. 

So vermeidest du häufige Fehler

Eine sorgfältige Dokumentation hilft, den Überblick darüber zu behalten, welche Verträge laufen und wo gekündigt werden muss. Lege für dich ein Protokoll aller versendeten Schreiben, Telefonate und Rückmeldungen an. So fällt es leichter, im Nachhinein nachzuweisen, dass du fristgerecht gehandelt hast. 

Viele Anbieter verlangen beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde oder zusätzlich den Erbschein. Daher solltest du mehrere Exemplare der Sterbeurkunde beantragen und Kopien gut aufbewahren. Andernfalls kann die Kündigung abgelehnt oder verzögert werden.

In komplexen oder unklaren Situationen, zum Beispiel wenn Verträge im Ausland laufen, bei Spezialverträgen oder bei Unstimmigkeiten mit Anbietern, kann es sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, Sonderkündigungsrechte oder vertragliche Besonderheiten zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt erfolgen.