Verträge und Abos: Wie sie im Todesfall eines Angehörigen am besten gekündigt werden
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Donnerstag, 25. Dezember 2025
Beim Verlust eines Angehörigen fallen viele rechtliche Dinge an, die es zu regeln gilt. Wie du mit Verträgen und Abos des Verstorbenen umgehst, erfährst du hier.
- Das sagt das Gesetz: rechtliche Grundlagen
- Unterschiede: Was endet automatisch und worauf solltest du achten?
- Sonderkündigungsrecht: So vermeidest du häufige Fehler
Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt auch eine Reihe organisatorischer Aufgaben mit sich. Neben der Trauer und der Bestattung müssen oftmals laufende Verträge und Abonnements gekündigt oder abgemeldet werden, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Dabei stellen sich viele Fragen: Wer darf überhaupt kündigen? Welche Verträge enden automatisch und welche müssen aktiv beendet werden? Welche Unterlagen werden benötigt, um rechtssicher zu kündigen?
Rechtliche Grundlagen
Nach einem Todesfall beginnt der formelle Prozess mit der Meldung des Todes und der Beschaffung der offiziellen Dokumente. Zunächst muss der Tod durch einen Arzt bestätigt und dem zuständigen Standesamt gemeldet werden. Anschließend wird eine Sterbeurkunde ausgestellt, die du für die weitere Dokumentation benötigst. Denn die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument, das für viele nachfolgende Schritte notwendig ist.
Rechtlich befugt, Verträge im Namen der verstorbenen Person zu kündigen, sind häufig die Erben, ein vom Erblasser benannter Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter. Der entsprechende Rechtsnachweis, zum Beispiel ein Erbschein, ist meist Voraussetzung für Vertrags-wirksame Kündigungen. Ist eine Person schon zu Lebzeiten des Angehörigen von diesem bevollmächtigt gewesen, kann auch sie unter bestimmten Umständen handeln. Eine Vollmacht endet jedoch in vielen Fällen mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich tritt mit dem Tod der Person ihre Gesamtrechtsnachfolge ein. Deswegen ist eine frühe Regelung der Erbfolge auch bei Kündigungen wichtig. Denn danach gehen Vermögen und Verpflichtungen auf die Erben über. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig und strukturiert vorzugehen, um zu vermeiden, dass Kündigungen versäumt werden und ungewollt Kosten weiterlaufen.
Was endet automatisch und worauf solltest du achten?
Einige Vertragsverhältnisse enden kraft Gesetzes mit dem Tod. Das betrifft zum Beispiel Arbeitsverträge, weil die Arbeitsleistung unmöglich wird. Ebenso gelten bestimmte Pflege‑ oder Dienstleistungsverträge häufig als personenbezogen und enden automatisch. Trotzdem empfiehlt es sich, den Anbieter schriftlich zu informieren und eine Bestätigung zu verlangen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es gibt aber auch viele Verträge, die nach dem Tod weiterlaufen. Das sind vor allem Mietverträge, Versorgungsverträge für Strom, Wasser und Internet, Versicherungen, Abonnements und Mitgliedschaften. Für manche – etwa Mietverträge – gilt ein Sonderkündigungsrecht, das den Erben erlaubt, mit verkürzter Frist zu kündigen. Es ist empfehlenswert, von diesem Sonderkündigungsrecht aus praktischen und finanziellen Gründen Gebrauch zu machen.