Neue Telekom-Regel: Wer mit Drosselungen rechnen muss
Autor: Alexander Milesevic
Deutschland, Mittwoch, 09. April 2025
Informieren Mobilfunkanbieter in Deutschland ihre Kunden nicht transparent über Datenlimitierungen? Eine neue Regelung kann nun für Einschnitte bei Telekom-Kunden sorgen.
In der Diskussion um unbegrenzte Datenvolumen sehen sich Anbieter von Mobilfunktarifen in Deutschland verstärkter Kritik ausgesetzt. So werden 1&1-Kunden mit hohem Datenverbrauch vom Unternehmen ohne klar definierte Grundlagen fristlos kündigt.
Parallel dazu behält sich die Telekom gemäß eines neuen Passus in ihren AGBs seit dem 1. April 2025 vor, die Datenrate der Nutzer bei einer Netzüberlastung des Netzes zu drosseln. Zunächst hatte das Portal Chip berichtet.
Drosslung für Telekom-Kunden: Das sind die Details
Laut Teltarif.de müssen vor allem Telekom-Kunden bei einer Überlastung des Netzes mit Kapazitätseinschränkungen rechnen, wenn sie zum Aufbau von Internetverbindungen ihre SIM-Karte in einem Router nutzen.
Die Details zur Drosslung bei der Telekom lauten wie folgt:
- Netzüberlastung: "Eine Netzüberlastung liegt vor, wenn die von allen Nutzern in derselben Mobilfunkzelle angeforderte Übertragungskapazität die zur Verfügung stehende Kapazität übersteigt."
- Router-Nutzung: Nutzer werden gedrosselt, wenn sie ihre SIM-Karte in einem Router verwenden.
- Alternative: Nutzer, die ihre SIM-Karte in einem Smartphone betreiben und per Tethering weiternutzen, können dieser Drosselung entgehen. Dies gilt laut Teltarif.de seit dem 1. April für die Tarife MagentaMobil und MagentaMobil Flex.
Telekom beruft sich auf EU-Verordnung
Die Drosselung lässt sich umgehen, indem man die SIM-Karte im Smartphone belässt und über Tethering (mobilen WLAN-Hotspot) andere Geräte verbindet. Diese Methode wird von der Drosselung nicht erfasst.