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Studie: So beeinflussen Lidl und Rewe Apps das Einkaufsverhalten


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Samstag, 31. Januar 2026

Einkaufen im Supermarkt wird immer digitaler, und zwar mithilfe von Apps. Über das Nutzungsverhalten der Käufer geben zwei neue Studien Auskunft.
Supermarkt-Apps werden immer beliebter, um beim Einkauf zu sparen.


  • Daten gegen Rabatte: Wie funktioniert das?
  • Verändert sich das Kaufverhalten?
  • Hilft ein Verbot wirklich weiter?
  • Klage gegen die Lidl-App bislang ohne Erfolg

Sie heißen Lidl Plus, Netto Plus oder Rewe Bonus. Von Rabatten durch Lidl Plus über Guthaben aus Rewe Bonus bis hin zu Treuepunkten in der Edeka-App – viele Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte bieten bereits eigene Apps für den Lebensmitteleinkauf an. Und sie werden immer beliebter. Verbraucherschützer bleiben allerdings skeptisch.

Daten gegen Rabatte: Wie funktioniert das?

Das Geschäftsmodell ist einfach: Daten gegen Rabatte. Konkret geht es um Informationen wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Anzahl der Erwachsenen im Haushalt, Kinder, Einkaufsort, gekaufte Produkte, ob du eine Katze oder einen Hund hast, oder es geht um Ernährungsgewohnheiten. Daraus lassen sich digitale Kundenprofile erstellen, die der gezielten Werbung dienen. 

Die Datenpreisgabe lässt viele Verbraucher nicht zurückschrecken. Repräsentative Befragungen zeigen: Die große Mehrheit der Befragten (78 Prozent) nutzt Supermarkt-Apps. Laut der Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ist der Nutzungsgrad der Apps der Lebensmittelhändler allerdings etwas geringer: Hier liegt er bei 67 Prozent. Laut Bitkom haben die Befragten im Durchschnitt vier entsprechende Apps auf ihrem Smartphone installiert.

"Beim Lebensmitteleinkauf wollen Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile ohne Umwege", sagt Bitkom-Retail-Expertin Nastassja Hofmann. "Apps bündeln Rabatte und Coupons, speichern Belege, stellen Produktinformationen dar oder ermöglichen die Bezahlung direkt per App." Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es 77 Prozent der Kunden um Preisvorteile, Angebote und Rabatte geht. Weitere 73 Prozent nutzen über die App digitale Kundenkarten für Treueprogramme oder Gewinnspiele. Weniger beliebt sind Servicefunktionen wie der digitale Kassenbon, Einkaufslisten oder Kochrezepte

Verändert sich das Kaufverhalten?

61 Prozent der Nutzer sagen den Verbraucherschützern in ihrer Befragung, dass sich ihr Einkaufsverhalten durch die Nutzung der Apps verändert hat. Zwei Drittel der App-Nutzerinnen und -Nutzer haben in den vergangenen zwei Jahren schon einmal gezielt zusätzliche Einkäufe gemacht, um Angebote oder Vergünstigungen zu erhalten. Aufmerksam wurden sie auf die Waren durch ihre Apps. 

Gleichzeitig haben App-Nutzer das Gefühl, dass sie durch Coupons und Rabattmöglichkeiten in der App bei ihrem Einkauf manchmal (69 Prozent) oder sogar bei jedem Einkauf (24 Prozent) Geld sparen. Wie es um die tatsächliche Ersparnis bestellt ist, haben das Preisvergleichsportal Smhaggle und die Stiftung Warentest ermittelt.

Folgt man der Analyse von Smhaggle, drückte die Lidl-Plus-App die Ausgaben 2023 für Lebensmittel nur minimal, und zwar im Schnitt um 0,99 Prozent. Beim Einsatz der Netto-App war es noch weniger, nämlich 0,19 Prozent. Zwei Jahre später sind die Einsparungen bei allen Apps auf durchschnittlich 2 Prozent angestiegen, wie das Nachrichtenmagazin heute des ZDF unter Berufung auf Smhaggle für das Jahr 2025 berichtet. 

Hilft ein Verbot wirklich weiter?

Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale Bundesverband, sieht den Einsatz der Apps für Lebensmitteleinkäufe kritisch, und zwar hauptsächlich aus einem Grund: Weil die Nutzer zu viele persönliche Daten preisgeben, könnten Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte gezielt das Einkaufs- und Ernährungsverhalten beeinflussen

Sie fordert: "Der Einsatz manipulativer Designs, die dazu verleiten sollen, länger in der App zu bleiben oder mehr Geld auszugeben, muss verboten werden." Und weiter: "Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise gilt: Rabatte dürfen nicht von der App-Nutzung abhängen. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher müssen fairen Zugang zu Angeboten haben – ohne Zwang zur Datenpreisgabe."

Die Beispielsammlung und die Beschwerden, die bei den Verbraucherschützern zu den Supermarkt-Apps eingehen, zeigen, dass es zwei Preisniveaus in den Geschäften gibt: eins mit App und eins ohne App. Während einige Kunden bemängeln, aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten von Rabatten ausgeschlossen zu sein, kritisieren andere, vor die Wahl gestellt zu sein, entweder höhere Preise zu zahlen oder zusätzliche persönliche Daten preiszugeben. Knapp ein Drittel der Kunden verzichtet, ganz bewusst auf die Apps der Lebensmittelhändler, weil sie ihre persönlichen Daten nicht preisgeben wollen.

Klage gegen die Lidl-App bislang ohne Erfolg

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht auch rechtlich gegen Supermarkt-Apps vor: Derzeit läuft ein Verfahren gegen Lidl. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale weist Lidl nicht ausreichend darauf hin, dass Nutzerinnen und Nutzer die Rabatte in der Lidl-Plus-App mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf Lidl die App deshalb nicht als "kostenlos" bewerben. 

In erster Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Urteil vom 23.9.2025, Az.: 6 UKl 2/25) geurteilt, dass Lidl die App weiterhin unverändert einsetzen darf. Die Klage der Verbraucherzentrale scheiterte also vor dem OLG. Es sei nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet. Wegen der nicht eindeutigen Rechtslage hat das Gericht eine Revision zugelassen und so den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) frei gemacht.

Ramona Pop hofft, dass die Verbraucherschützer vor dem höchsten Zivilgericht in Karlsruhe ein anderes Urteil bekommen und sich ihr zentrales Argument, dass gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise Rabatte nicht von der App-Nutzung abhängen dürfen, am Ende des Tages durchsetzt.