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Smartphone-Rechnungen: Schutz vor Abo-Fallen und Betrug


Autor: Kathrin Schmitt

Deutschland, Mittwoch, 01. Oktober 2025

Mit deiner Rechnung für dein Smartphone kannst du mittlerweile auch viele weitere Dienstleistungen bezahlen. Manche Händler nutzen das aus und locken dich in eine Abofalle.
Betrüger nutzen oft SMS oder Pop-ups, um Abofallen zu initiieren.


Es gibt zahlreiche Anwendungen, die du kostenlos installieren kannst, und innerhalb dieser Anwendungen kannst du verschiedene Dienste oder Produkte kaufen. Gegen einen bestimmten Betrag ist es auch möglich, Inhalte mit deinem Smartphone zu streamen. Solche Dienste und Leistungen kannst du über deine Smartphonerechnung bezahlen, schreibt ntv. Dafür musst du keinen Anbieter wie Klarna oder Paypal nutzen oder deine Daten neu eingeben.

Dieses Phänomen nennt sich "Carrier Billing". Einerseits ist diese Methode sehr praktisch, aber für Kriminelle auch eine gute Gelegenheit, zuzuschlagen. Windige Anbieter versuchen, dir unseriöse Dienstleistungen zu verkaufen, und locken dich in eine Abofalle, aus der du nicht so leicht herauskommst.

Wie sperrst du Carrier Billing?

Wenn du diese Methode, also das Bezahlen von Diensten und Produkten über deine Handyrechnung, generell sperren lassen möchtest, ist das möglich. Das Carrier Billing sperrst du direkt beim Mobilfunkanbieter, schreibt ntv.

Im Grunde genommen musst du eine Drittanbietersperre einrichten lassen oder selbst einrichten. Das ist besonders sinnvoll, wenn du beispielsweise ein Smartphone für Kinder anschaffst und sichergehen möchtest, dass sie keine Käufe tätigen oder Dienste abonnieren

Für das Einrichten der Drittanbietersperre hast du folgende Möglichkeiten: Entweder meldest du dich mit deinem Account im Kundenportal an oder du loggst dich über deine Kunden-App ein und suchst im Menü nach der Sperre. Eine weitere Möglichkeit ist, dass du bei der Hotline anrufst und dir eine schriftliche Bestätigung über die Sperre zukommen lässt.

Warum sind Standard-Sperren problematisch?

Manche Mobilfunkanbieter haben sich die Reklamationen ihrer Kunden zu Herzen genommen und aktivieren die Sperre automatisch, schreibt Teltarif.de. Wenn du bewusst eine Dienstleistung über deine Handyrechnung bezahlen möchtest, die von einem Drittanbieter stammt, musst du deinen Mobilfunkanbieter kontaktieren, damit er die Sperre aufhebt. 

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Allerdings ist das nur bei manchen der Fall, alle anderen sperren das Carrier Billing nicht. Das bedeutet, sobald du als Neukunde oder Kunde eines neuen Tarifs etwas von einem Drittanbieter erwirbst, wird dieser Betrag über deine Handyrechnung abgerechnet. 

Allerdings stellt Teltarif.de klar, dass es bereits seit 2020 geltendes Recht ist, dass dir als Kunden nur noch etwas in Rechnung gestellt werden darf, wenn du bei der Buchung umgeleitet wurdest – und zwar von der Seite des Drittanbieters zurück zu deinem Mobilfunkanbieter –, um die Zahlung abzuschließen. Oder dein Mobilfunkanbieter engagiert sich für dich als Kunden und hat bereits Maßnahmen ergriffen, die dich schützen. Beispielsweise erhältst du eine Geld-zurück-Garantie, wenn dir Beträge auf deiner Mobilfunkrechnung rätselhaft erscheinen, klärt Teltarif.de auf. 

Was kannst du tun, wenn auf deiner Handyrechnung etwas auftauchst, dass du nicht gekauft hast?

Leider gibt es auch den Fall, dass du in eine Abofalle getappt bist und auf deiner Mobilfunkrechnung Beträge berechnet werden, mit denen du nichts anfangen kannst. Dazu gibt es eine ganz einfache oberste Regel: Du solltest diese Beträge direkt reklamieren

Wenn du eine Rechnung erhältst, die offensichtlich Fehler enthält, empfiehlt dir ntv folgende Schritte: Du solltest deinen Mobilfunkanbieter kontaktieren und gegen den Posten Einspruch einlegen. Außerdem solltest du fordern, dass dir der Betrag wieder gutgeschrieben wird. 

Sollte es sich um ein vermeintliches Abo handeln, solltest du dem Anbieter ohne Verzug die Kündigung einreichen. Wenn du noch keine Drittanbietersperre installiert hast, ist jetzt der Zeitpunkt, um das nachzuholen und die Sperre einzurichten. Und zuletzt kannst du selbstverständlich auch online eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, weiß ntv

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