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Scheinbarer App-Zwang: Telekom wegen Irreführung bei congstar verurteilt


Autor: Kara Marie

Deutschland, Dienstag, 20. Januar 2026

Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH eingereicht - das Landgericht Köln gab dieser Klage statt. Was hinter dem Rechtsstreit steht.
Für viele Funktionen gibt es eine App. Doch niemand darf gezwungen werden, eine bestimmte App zu installieren.


Congstar ist in das Visier der Verbraucherzentrale geraten. Vor zwei Jahren teilte Congstar seinen Kunden mit, dass das Servicecenter "meincongstar" stillgelegt werden sollte. So sollten Kunden offenbar dazu gezwungen werden, die App des Anbieters zu installieren. Doch die rechtliche Lage sieht das nicht vor, denn die Telekom muss gewährleisten, dass sich ihre Kunden auf der Internetseite von congstar einloggen können. Das Landgericht Köln kam zu dem Schluss, dass die angekündigte Abschaltung die Kunden in die Irre geführt habe. 

Warum hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht?

Die Aufregung war groß, als Congstar im Jahr 2024 verlauten ließ, dass das Kundenportal "meincongstar" abgeschafft werden soll. Die Kunden sollten stattdessen die App von Congstar auf ihr Handy laden. 

Wie sich herausstellte, hatte Congstar allerdings nie im Sinn gehabt, das Kundenportal einzustampfen, zumindest nicht für Bestandskunden. Zudem hätte das Unternehmen mit dieser Aktion auch gegen die vertraglich geregelten Konditionen verstoßen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte Klage ein. Daraufhin verbot das Landgericht Köln der Telekom, ihre Kunden derart in die Irre zu führen. Dazu Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband: "Kundinnen und Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden. [...]  Einen App-Zwang darf es nicht geben."

Warum wollte congstar das Kundencenter angeblich abschaffen?

Die vorgegebene Planung sah vor, dass das Kundenportal im Sommer 2025 abgeschaltet werden sollte. Diese Nachricht ploppte auf der Internetseite des Anbieters 2024 auf, wenn man sich als Kunde in das Portal einloggen wollte. 

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Zudem wurde Werbung für die App gemacht und wärmstens empfohlen, sich schon jetzt die App von Congstar herunterzuladen. Denn, so wurde gewarnt, nach der Abschaltung würdest du ansonsten den Zugang zu deinem Kundenprofil verlieren. 

Doch die Realität sah anders aus. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass Congstar sich selbst dazu verpflichtet hatte, dir die Rechnungen über ein Jahr hinweg zur Verfügung zu stellen. Das bedeutete zeitgleich, dass für dich als Bestandskunde auch weiterhin sichergestellt sein musste, dass du Zugriff darauf hast. Congstar erklärte im Gerichtssaal, dass nie geplant gewesen sei, das Kundencenter abzuschaffen. 

Zu welchem Urteil kam das Landgericht Köln?

Für die Justiz war der Fall klar: Das Landgericht in Köln teilte die Auffassung der Verbraucherzentrale und kam zu dem Schluss, dass Congstar seine Kunden mit einer solch falschen Information in die Irre führte. Damit verstieß das Unternehmen gegen das geltende Wettbewerbsrecht. 

Denn die Nachricht, dass das Portal abgeschafft werden sollte, war nicht wahr. Zudem wurde Druck aufgebaut, die App herunterzuladen, damit du als Kunde den Zugang zu deinen Vertragsdaten nicht verlierst. Doch auch diese Information war nicht wahr. 

Wer seinen Account umstellen wollte, hatte mit Hürden zu rechnen, schreibt die Verbraucherzentrale. Die Kunden müssten sich erst an neue Abläufe gewöhnen. Im Dschungel der installierten Apps verliere man zudem schnell den Überblick. Und es sei zu vermuten, dass viele Kunden die Anwendung letztlich aus Panik installiert hätten.

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