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Neues Internet-Gesetz: Speicherpflicht für IP-Adressen kommt wieder


Autor: Julian Drescher, Agentur dpa

Deutschland, Donnerstag, 23. April 2026

Internetanbieter sollen IP-Adressen mehrere Monate speichern. Der Deutsche Anwalt Verein warnt eindringlich. Was das für dich bedeutet.
Bereits vor dem Beschluss des Gesetzes hagelte es Kritik vom Deutschen Anwalt Bund


Das Bundeskabinett hat eine Speicherpflicht für IP-Adressen beschlossen. Internetanbieter sollen künftig alle vergebenen IP-Adressen drei Monate lang speichern. Die Bundesregierung will damit Ermittlern ein neues Werkzeug gegen Online-Betrug, Terrorismus und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen an die Hand geben.

Doch das Vorhaben ist umstritten. Kritiker aus Politik, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bezweifeln, dass das Gesetz vor Gericht Bestand haben wird. Bereits zwei frühere Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wurden von höchsten Gerichten gekippt.

Kabinett beschließt IP-Speicherpflicht: Was das Gesetz vorsieht

Anbieter von Internetzugangsdiensten sollen per Gesetz verpflichtet werden, alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, über die er identifiziert werden kann. Auch Smartphones und Tablets erhalten eine solche Adresse, sobald sie sich mit dem Internet verbinden. Da sie immer wieder neu vergeben wird, ist es ohne eine Speicherpflicht im Nachhinein schwierig nachzuvollziehen, wer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat. Die IP-Speicherpflicht ist dabei nur ein Baustein - die Bundesregierung arbeitet auch an weiteren Maßnahmen, um etwa Opfer digitaler Gewalt besser zu schützen.

Zugreifen auf die gespeicherten IP-Adressen dürfen die Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nur bei einem Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat. "Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst - es ist Zeit, dass wir nachziehen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der digitale Raum dürfe kein "Paradies für Straftäter" sein. Der Deutsche Richterbund hatte den Vorschlag der Justizministerin zur IP-Speicherpflicht bereits gelobt.

Das Bundesjustizministerium sieht kein Risiko, dass die neue Speicherpflicht von einem Gericht gekippt werden könnte. Es verweist darauf, dass die jetzt vorgeschlagenen Regeln - anders als frühere Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung - keine Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ermöglichten. Für die Ermittler solle zwar künftig erkennbar sein, wer mit einer bestimmten IP-Adresse im Internet unterwegs gewesen sei, aber beispielsweise nicht, welche Websites der Verdächtige besucht habe.

Deutscher Anwalt Verein und Grüne zweifeln an Verfassungskonformität

Unter anderem die Grünen kritisieren die anlasslose Speicherpflicht, über die der Bundestag noch entscheiden muss. "Es geht ja auch gar nicht darum, dass die Grünen jetzt die Oberbedenkenträger sind", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic. Früheren Bundesregierungen sei es nicht gelungen, ein verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Auch jetzt bestünden Zweifel, dass der Vorschlag der Überprüfung durch die Gerichte standhalten werde. Außerdem werde am Ende immer eine Lücke bleiben - etwa wenn es um Aktivitäten im Darknet gehe oder um solche, die schon mehr als drei Monate zurücklägen.

Noch deutlicher fällt die Kritik des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) aus. Der Verband hatte bereits im Januar 2026 in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf scharfe Bedenken geäußert. Die Regierung setze sich "über die europarechtlichen Maßgaben hinweg", heißt es in dem Papier. Der Entwurf stehe "nicht mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang". Wegen des Fehlens jeglicher wirksamen Begrenzung der Verwendungszwecke sei die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung "europarechtswidrig", so der DAV in seiner Stellungnahme. 

Die geplante Neuregelung senke die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen bedenklich ab, warnt der Deutsche Anwalt Verein. Schon allein die staatlich veranlasste Speicherung gehe mit einem "empfindlichen Grundrechtseingriff" einher. Verkehrsdaten ließen bereits "tiefgehende Einblicke in die private Lebensführung der Nutzenden" zu. Nach dem Kabinettsbeschluss bekräftigte Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV: "Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung." Die anlasslose IP-Adressenspeicherung betreffe die Rechte von Millionen unbescholtener Bürger, während Kriminelle genügend Möglichkeiten kennten, ihre Identität zu verschleiern. Die Speicherdauer von drei Monaten gehe "deutlich über das erforderliche Maß hinaus". Für die Verwertung sei weder eine richterliche Kontrolle noch eine Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat vorgesehen, so Kempgens. Die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht sei daher "fraglich". 

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