Neue Pflicht bei Amazon, Otto & Co. - jeder wird es merken
Autor: Lea Mitulla, Julian Drescher
Berlin, Donnerstag, 16. April 2026
Wer im Internet einkauft oder Verträge abschließt, bekommt ab Juni 2026 einen neuen Knopf zu sehen. Der Widerrufsbutton ist jetzt Gesetz - was das bedeutet.
Beim Online-Shopping soll bald ein neuer Knopf für Kunden auftauchen. "So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", erklärt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die geplante Neuerung. Der sogenannte Widerrufsbutton soll künftig beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Netz angezeigt werden - und das ab dem 19. Juni 2026.
Für viele Kunden kann sich der Widerruf eines Vertrags schwierig gestalten. Zum einen gibt es viele Ausnahmen für den Widerruf und auch die Frist wird je nach Produkt unterschiedlich berechnet. Zum Anderen hängt es vom Verkäufer ab, wie einfach oder kompliziert der Widerruf gemeldet wird: Gibt es dafür einen Bereich im Kundenportal oder auf der Webseite oder muss man eine E-Mail schreiben?
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 den Widerruf noch nutzerfreundlicher gemacht. Dazu gehört der Widerruf von Verträgen per Knopfdruck. Der deutsche Gesetzgeber hat die Umsetzung bereits beschlossen - die Neuregelung tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.
Neuer Knopf beim Online-Shopping wird Pflicht: Das ändert sich für Kunden
Das Gesetz zum Widerruf per Knopfdruck sieht Folgendes vor:
- Wird online ein Vertrag abgeschlossen, muss auf der Benutzeroberfläche ein elektronischer Widerrufsbutton platziert werden.
- Der Widerruf muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Das heißt: Die Schaltfläche muss klar erkenntlich und hervorgehoben sein.
- Während der Widerrufsfrist muss der Knopf auf der Benutzeroberfläche ständig verfügbar sein.
- Der Button muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden Formulierung.
Für welche Verträge gilt der Widerrufsbutton?
Die Neuregelung gilt für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche wie eine Webseite oder eine App geschlossen werden. Verträge, die ausschließlich per Telefon oder E-Mail zustande kommen, sind nicht erfasst. Ob der Vertrag direkt bei einem Online-Shop oder über eine Vermittlungsplattform geschlossen wird, spielt dabei keine Rolle - entscheidend ist, dass tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Auch ausländische Online-Shops können ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet sein, einen Widerrufsbutton bereitzustellen. Deutsches Recht ist dabei regelmäßig anwendbar, wenn ein Shop eine .de-Domain nutzt, deutschsprachige Inhalte anbietet oder gezielt nach Deutschland liefert.