Verbraucherzentrale warnt: Falsche Promi-Chats auf WhatsApp aufgedeckt
Autor: Lea Mitulla
Hamburg, Mittwoch, 17. Dezember 2025
Chatten mit deinem Lieblings-Promi auf WhatsApp - das versprach Fanblast seinen Nutzern. Nun stellt sich heraus, dass es sich bei dem verlockenden Angebot um eine teure Täuschung handelt.
Die Plattform "Fanblast" versprach Nutzern echte Chats mit Schauspielern, Influencern und Erotikmodels. Gegen Bezahlung erhielten sie die vermeintlich persönliche Nummer des gewünschten Stars und konnten mit ihnen per WhatsApp schreiben. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, verbargen sich dahinter jedoch völlig fremde Personen.
"Die Antworten stammten von Agenturen, die den Schreibstil und Tonfall der Promis möglichst gut imitieren sollten", so die Verbraucherzentrale. Für die Nutzer sei es jedoch nicht zu erkennen gewesen, dass sie mit Dritten schrieben. Der Eindruck einer echten Unterhaltung wurde sogar noch verstärkt, indem die Prominenten auf der Plattform als "online" angezeigt wurden.
Falsche Promi-Chats beworben: Gerichte schreiten ein
Das Landgericht Hamburg und später das Oberlandesgericht Hamburg haben nun entschieden: Das ist klare Irreführung. Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde des Konkurrenten "Bestfans" wegen unlauterer Werbung. Die Richter teilten diese Einschätzung. Die Kunden zahlten für ein echtes Gespräch mit dem beworbenen Star - das Versprechen konnte Fanblast nicht erfüllen.
Laut den Gerichten darf Fanblast künftig nicht mehr den Anschein erwecken, dass eine direkte Kommunikation mit den Prominenten möglich sei. Doch es wurden noch weitere Verstöße der Plattform aufgedeckt.
So teilten viele Nutzer private und intime Details wie sexuelle Orientierung und Vorlieben. Dabei wurden sie nicht informiert und hatten auch keine Einwilligung gegeben, dass diese Inhalte bei externen Dienstleistern landen werden. Fanblast hat damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Mehrere Gesetzesverstöße bei Fanblast - wichtiges Signal an Konkurrenz
Weitere Verstöße von Fanblast sind laut Gericht:
- Verstoß gegen den Jugendschutz: Zugang zu erotischen Inhalten war ohne verlässliche Alterskontrolle möglich.
- Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz: Vorgeschriebene Angaben wie Impressum und Kontaktstelle fehlten auf der Plattform.
- Unverständliche AGBs: Sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise waren lediglich auf Englisch verfügbar, was für ein deutsches Angebot nicht zulässig ist.