Verbraucherzentrale: Amazon-Prime-Kunden sollen Geld zurückbekommen
Autor: Alexander Milesevic, Lea Mitulla
Deutschland, Mittwoch, 14. Januar 2026
Bis zu 60 Euro zurück? Wer 2022 Amazons Prime-Preiserhöhung zahlen musste, kann sich jetzt einer Sammelklage anschließen. Amazon sieht sich allerdings im Recht.
Update vom 14.01.2026: Sammelklage gegen Amazon: Bundesamt öffnet Klageregister
Im Streit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Verbraucher nun einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Beteiligung an der Klage ist es erforderlich, sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einzutragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland angehoben. Laut Verbraucherzentrale waren davon "Millionen Verbraucher:innen" betroffen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung unrechtmäßig.
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Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon jedoch Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Termin für mündliche Verhandlung noch offen
Vor diesem Hintergrund reichte die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm ein. "Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten", erklärte die VZ NRW. "Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, stand zunächst noch nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
"Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig", so Schuldzinski. "Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."
Amazon will Kunden transparent informiert haben
Amazon wies die Anschuldigungen erneut zurück. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage.