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Verbraucherzentrale: Amazon-Prime-Kunden sollen Geld zurück bekommen
Autor: Alexander Milesevic, Lea Mitulla, Agentur dpa
Deutschland, Freitag, 16. Januar 2026
Bis zu 60 Euro zurück? Wer 2022 Amazons Prime-Preiserhöhung zahlen musste, kann sich jetzt einer Sammelklage anschließen. Amazon sieht sich allerdings im Recht.
Update vom 14.01.2026: Sammelklage gegen Amazon: Bundesamt öffnet Klageregister
Im Streit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon im Sommer 2022 können sich Verbraucher nun einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Für die Beteiligung an der Klage ist es erforderlich, sich in ein sogenanntes Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einzutragen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
Amazon hatte im Sommer 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland angehoben. Laut Verbraucherzentrale waren davon "Millionen Verbraucher:innen" betroffen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung unrechtmäßig.
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Eine Klage dagegen vor dem Landgericht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon wurde in beiden Instanzen zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden: Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Weil Amazon jedoch Revision beim Bundesgerichtshof einlegte, ist die jüngste Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Termin für mündliche Verhandlung noch offen
Vor diesem Hintergrund reichte die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm ein. "Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten", erklärte die VZ NRW. "Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", sagte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Wann sich das OLG Hamm mit dem Fall befassen wird, stand zunächst noch nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich.
"Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig", so Schuldzinski. "Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam, deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."
Amazon will Kunden transparent informiert haben
Amazon wies die Anschuldigungen erneut zurück. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", sagte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage.
Kundinnen und Kunden hätten stets das Recht, ihre Prime-Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen. "Wir haben in unseren Mitteilungen wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt." Weil man mit dem Urteil des OLG Düsseldorf nicht einverstanden sei, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die VZ NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon anhängig sei. Dabei klage die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video". Es handele sich um zwei unabhängige Verfahren.
Update vom 18.12.2025: Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen
Das Landgericht München I hat Amazon in die Schranken gewiesen: Der US-Konzern darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragskonditionen seines Streamingdienstes Prime Video modifizieren und den Nutzern Werbespots auf Bildschirme und Displays übermitteln. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein "Berichtigungsschreiben" senden.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon erwägt eine Anfechtung der Entscheidung: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete das Urteil als sehr wichtig: "Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte." Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf Prime ohne Werbung - "und zwar ohne Mehrkosten".
Kunden müssen sich laut Gericht auf Vertrag verlassen können
Laut Urteil hatte Amazon demnach Anfang 2024 die Prime Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung ausgestrahlt würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
Die Richter bewerteten die Mail als irreführend. Denn Amazon suggerierte den Kunden laut Urteil, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen.
Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher. "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert." Parallel zu dem Münchner Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht, mit der eine Rückzahlung erwirkt werden soll.
Ursprungsmeldung vom 17.01.2025: Verbraucherzentrale geht gegen Amazon vor
Nach einem ersten Teilerfolg plant die Verbraucherzentrale NRW, eine Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mittels einer Sammelklage zu kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst das Recht zur Preiserhöhung für Prime eingeräumt hatte - ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um ihre Zustimmung zu bitten. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Verbraucherzentrale plant nun eine Sammelklage, damit Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft erstattet. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erste Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte. Für den Konzern könnte die drohende Sammelklage durchaus teuer werden.
Mit der Erhöhung von 2022 stieg der monatliche Beitrag für Prime-Mitglieder von 7,99 Euro auf 8,99. Wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt 69 Euro abtreten. Der neue Preis wurde von Amazon mit der Inflation begründet. Kunden, die sich der Sammelklage anschließen, können je nach Art der Beitragszahlung bis zu 62,70 Euro zurückbekommen. Das ist zwar keine große Summe für die einzelnen Kunden - Amazon könnte es dagegen bis zu einem dreistelligen Millionen-Betrag kosten, da es so viele Prime-Mitglieder gibt.
Preiserhöhung für Amazon Prime unzulässig? Verbraucherzentrale plant Sammelklage
Ist die Sammelklage der Verbraucherzentrale erfolgreich, erhalten beteiligte Kunden ihr Geld automatisch zurück und müssen selbst keine Kosten tragen. Wer sich anschließen möchte, muss sich auf einer gesonderten Webseite der Verbraucherzentrale registrieren. Noch ist das Klageregister nicht eröffnet, man kann sich aber für einen News-Alert zur Klage anmelden, um über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Verbraucherzentrale wollte ursprünglich noch mehr erreichen. Laut den Verbraucherschützern hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch zurück. Entscheidender Faktor ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten gemäß Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
Amazon sieht sich im Recht: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten stets das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe mehrfach klare Informationen dazu bereitgestellt. "Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten."
Weiteres Verfahren gegen Prime
Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit letztem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit Prime: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime Video ohne Werbung zu auszustrahlen.
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