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Verbraucherschützer mit WhatsApp-Kritik - Gericht fällt Daten-Urteil


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Deutschland, Sonntag, 15. März 2026

WhatsApp wird verboten, Daten deutscher Nutzer an Facebook weiterzugeben. Zurecht, wie Verbraucherschützer finden. Eine ihrer Forderungen scheitert jedoch vor Gericht.
WhatsApp darf personenbezogene Daten nicht an Facebook weiterleiten. Das entschied ein Gericht in Berlin.


Ein Berliner Gericht hat die Übermittlung personenbezogener Daten von in Deutschland lebenden WhatsApp-Nutzern an Facebook als rechtswidrig eingestuft. Laut dem Urteil soll die Plattform davon absehen, diese Daten sowie die im WhatsApp-Profil der Nutzer gespeicherten Daten von Menschen, die den Messenger selbst nicht verwenden, an Facebook weiterzuleiten. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Dachverband hatte in dem Prozess, der sich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von 2016 richtete, auch die Löschung bereits übertragener Daten gefordert. Hier ging das Gericht jedoch nicht mit. Vielmehr betonte die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II, dass die Beklagte erklärt habe, "nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben".

Klage gegen WhatsApp: Übermittlung an Facebook nicht erlaubt

Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 23. September 2016 eine Verfügung erlassen hatte, die es Facebook untersagte, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, habe man darauf verzichtet, in der Europäischen Union entsprechende Daten mit Facebook zu teilen, erläuterte der Prozessvertreter des beklagten Unternehmens laut Urteil.

Hinweise darauf, dass WhatsApp die Daten dennoch übermittelt habe, seien von den Verbraucherschützern nicht vorgebracht worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Nutzer wurden im August 2016 auf der Website und durch eine Push-Nachricht über eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie informiert und um Zustimmung gebeten.

Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands, zeigt sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Sie sagt: "Das Gericht hat klargestellt: Eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten darf nicht erschlichen werden." Meta und andere Plattformen versuchten bis heute, "ihre Marktmacht durch Übernahmen zu vergrößern und eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten mit aus Sicht des vzbv fragwürdigen Methoden zu erhalten".

Prozess zog sich lange hin

Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zu Meta, das damals noch Facebook Inc. hieß. Zum Konzern gehört unter anderem auch die Plattform Instagram. Das Verfahren hatte sich fast ein Jahrzehnt hingezogen, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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