Ping Calls aus Polen: Wie du dich vor teuren Betrugsanrufen schützt
Autor: Alexander Milesevic
Deutschland, Mittwoch, 26. November 2025
Immer häufiger werden Ping Calls mit polnischer Vorwahl gemeldet. Dabei wird am anderen Ende der Leitung meist schnell wieder aufgelegt. Was steckt dahinter?
In Deutschland häufen sich Berichte über Anrufe mit der Vorwahl +48, die für Polen steht. Das Telefon klingelt meist nur kurz, bevor die Verbindung abbricht. Ziel dieser Methode, "Ping Call" genannt, ist es, den Angerufenen zu einem Rückruf zu verleiten – oft mit teuren Konsequenzen. Wer zurückruft, riskiert nicht nur hohe Kosten durch Weiterleitungen zu kostspieligen Mehrwertdiensten.
Doch nicht nur das: Betrüger sammeln oft auch persönliche Daten der Opfer. Diese Informationen können später für Spam-Anrufe, Phishing oder andere Betrügereien genutzt werden. Auffällig sind Nummern wie +48 699 548 498, +48 578 703 187 und +48 699 515 073. Sie werden regelmäßig auf Verbraucherschutzportalen wie Tellows.de gemeldet.
Warnung vor "Ping Calls" aus dem Ausland - persönliche Daten nie am Telefon preisgeben
Die Polizei und Verbraucherschützer raten dringend, unbekannte ausländische Nummern nicht zurückzurufen – besonders, wenn keine Verbindung zu Polen besteht. "Dadurch versuchen kriminelle Personen herauszufinden, wer vermutlich leichtgläubig zurückruft und setzen diese Personen mit potenziellen Opfern gleich", sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen der Rheinischen Post. "Vermeiden Sie es unbedingt, verdächtige Nummern zurückzurufen".
Aber auch aus anderen osteuropäischen und afrikanischen Staaten wie Tunesien (+216), Togo (+228) oder Liberia (+231) kommen laut der Verbraucherzentrale NRW häufig Ping Calls. Rückrufe dorthin sind kostspielig, da für diese Länder keine einheitlichen Gebührenregelungen gelten.
Um sich zu schützen, sollten verdächtige Nummern sofort blockiert werden. Plattformen wie Tellows oder die Bundesnetzagentur helfen dabei, gefährliche Nummern zu identifizieren und zu melden. Um den Missbrauch nachzuweisen, sollten Beweise wie Screenshots von Anrufprotokollen eingereicht werden. Die Bundesnetzagentur kann laut § 61 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) missbräuchlich genutzte Rufnummern sperren. Bei Verstößen drohen Bußgelder, in besonders schweren Fällen sogar Zwangsgelder. In Deutschland sind Werbeanrufe ohne Einverständnis nicht erlaubt. Belästigende Anrufe sind ebenso verboten. Damit sind besonders häufige Anrufe und Anrufe besonders früh oder spät am Tag gemeint.
Verhaltenstipps bei Spam-Anrufen
Generell gilt: Persönliche Daten sollten nicht am Telefon preisgegeben werden. Seriöse Unternehmen oder Behörden fragen niemals nach sensiblen Informationen wie Bankdaten oder Passwörtern. So kannst du dich gegen Spam-Anrufe wehren:
- Gebe keine persönlichen Daten am Telefon preis - sie können für weitere Betrugsversuche genutzt werden.
- Gehe nicht auf die Forderungen der Anrufer ein.
- Lege im Zweifelsfall einfach auf und blockiere die Nummer. Auch beim Festnetz-Telefon kannst du über deinen Anbieter einzelne Nummern oder ganze Nummernblöcke sperren lassen.
- Lege Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Die Behörde kann die Täter abmahnen, die Rufnummern sperren und in ernsten Fällen ein Portierungsverbot und Zwangsgelder anordnen.