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Digitaler Personalausweis und Führerschein kommen 2027


Autor: Jessica Becker, Julian Drescher

Deutschland, Montag, 20. April 2026

Eine neue digitale Brieftasche der EU macht Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein aufs Handy - praktisch, aber datenschutzrechtlich umstritten.


Der Geldbeutel ist voll mit Karten - egal ob Führerschein, Personalausweis oder Behindertenausweis. Dem wollen die Bundesregierung und die Europäische Union ein Ende setzen: Mit der European Digital Identity Wallet (kurz: EUDI-Wallet) sollen Ausweise und weitere Dokumente künftig immer auf dem Smartphone verfügbar sein.

Doch laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hat mehr als die Hälfte aller Deutschen noch nie von dem Projekt gehört - obwohl der Start bereits feststeht.

Digitaler Ausweis startet am 2. Januar 2027 - die meisten Deutschen kennen ihn nicht

Die EUDI-Wallet soll in Deutschland am 2. Januar 2027 starten - das geht aus einer Pressemitteilung des Digitalverbands Bitkom hervor. Laut einer Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren, die Bitkom Research zwischen der 9. und 12. Kalenderwoche 2026 im Auftrag des Digitalverbands durchgeführt hat, sagen 52 Prozent der Deutschen, sie hätten von dem europäischen Projekt noch nie etwas gehört. Weitere 18 Prozent kennen den Begriff, wissen aber nicht, was sich dahinter verbirgt. Nur ein Fünftel (20 Prozent) gibt an zu wissen, was die EUDI-Wallet ist - weitere fünf Prozent können sie nach eigenem Dafürhalten gut erklären.

"Die EUDI-Wallet ist eine der bedeutendsten Innovationen dieser Jahre - eine sichere digitale Identität für alle Europäerinnen und Europäer", sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst in einer Pressemitteilung des Digitalverbands. "Die EUDI-Wallet sollte zum Standard werden und dafür brauchen wir jetzt eine breite Aufklärungskampagne."

Die Nutzung ist freiwillig: Wer weiterhin mit dem physischen Ausweis hantieren möchte, muss die App nicht verwenden.

Digitaler Geldbeutel: Mit EUDI-Wallet kommen Perso und Führerschein aufs Handy

Mit dem digitalen Geldbeutel kann man sich nicht nur ausweisen, sondern auch Verträge rechtskräftig unterschreiben, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Am Ende wird die App auf deutschen Smartphones aber wohl anders aussehen als die Referenzversion, die aktuell auf der Plattform GitHub verfolgt werden kann, denn es wird nicht nur eine EUDI-Wallet geben, sondern mehrere. Für Deutschland entsteht eine eigene staatliche App. Auch Unternehmen, Stiftungen und Forschungseinrichtungen können eigene Wallets entwickeln und zertifizieren lassen. Mehr als 100 Unternehmen haben sich laut Bitkom bereits einem gemeinsamen "Memorandum of Understanding" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) angeschlossen und wollen rasch Anwendungen auf Basis der EUDI-Wallet anbieten.

Bereits heute gibt es erste staatliche Vorläufer: Den Fahrzeugschein kann man schon jetzt digital in der i-Kfz-App speichern. Der Führerschein soll bis Ende 2026 ebenfalls in diese App wandern - und die i-Kfz-App wurde laut Bitkom bereits so entwickelt, dass die dort hinterlegten Nachweise künftig in die EUDI-Wallet integriert werden können.

Die Verbraucherzentrale nennt zahlreiche Anwendungsfälle für den digitalen Geldbeutel, darunter:

  • digitale Dokumente wie den Personalausweis und Führerschein speichern
  • Bankkonto eröffnen
  • SIM-Karte registrieren
  • Verträge elektronisch unterschreiben
  • elektronische Gesundheitsdienste nutzen
  • digitale Zahlungen freigeben
  • Identität beim Online-Shopping nachweisen
  • Reisetickets zentral verwalten
  • Steuererklärung abgeben
  • an einer Hochschule einschreiben
  • Auto am Flughafen anmieten

Bedenken bei Verbraucherschützern: "Anforderungen an IT- und Datensicherheit sind besonders hoch"

Der digitale Geldbeutel soll nicht nur im Heimatland gültig sein. "Das Wallet vereinfacht den Zugang zu öffentlichen und privaten Online-Diensten in ganz Europa", erklärt die Verbraucherzentrale. So wird die Nutzung von Bankkonten, Reisetickets und digitalen Dokumenten wie dem elektronischen Personalausweis erleichtert.

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Bevor die App erstmals genutzt wird, sollen die Identitätsnachweise "beim Abspeichern in der Wallet einmalig von einer unabhängigen staatlichen Stelle geprüft" werden, so die Verbraucherzentrale. Daten werden nur weitergegeben, wenn der Nutzer zustimmt - etwa, um einen Vertrag zu unterzeichnen. Die App soll verschlüsselt und mit speziellen Zugriffsschranken gesichert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Da das Wallet über einen zentralen Verwaltungsserver verfügt, stellt es eine potenziell angreifbare Stelle dar. "Die Anforderungen an IT- und Datensicherheit sind besonders hoch", mahnt die Verbraucherzentrale. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnten Datenschutzbedenken bleiben, insbesondere hinsichtlich der gespeicherten Daten und möglicher Zugriffe durch Dritte.

So werden Transparenz und Kontrolle gewährleistet

Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass die Nutzenden die Kontrolle über ihre Daten behalten sollen. Funktionen wie selektive Offenlegung oder sogenannte Zero-Knowledge-Proofs ermöglichen es, nur notwendige Informationen weiterzugeben. Zudem soll kein Tracking oder Profiling stattfinden - weder Verfolgung noch die Erstellung von Nutzungsprofilen sind vorgesehen.

Ein "Datenschutz-Dashboard" soll Transparenz und Kontrolle gewährleisten. Über diese Oberfläche können Nutzer jederzeit einsehen, welche Daten geteilt wurden, und Löschanfragen stellen. Die Wallet soll den europäischen Datenschutzvorschriften entsprechen und regelmäßig geprüft werden.

Der digitale Geldbeutel im Koalitionsvertrag

Auch im Koalitionsvertrag wird der digitale Geldbeutel erwähnt. Im Abschnitt "Europa" heißt es:

"Wir unterstützen einen elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweis mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). Die Entsendemeldung in der EU wollen wir durch die Reform der Deklaration technisch erleichtern und streben eine Bündelung mit dem sogenannten A1-Verfahren an. Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können."

Obwohl der Koalitionsvertrag keine konkreten Zeitpläne für die Digitalisierung liefert, wird nicht erwartet, dass eine vollständige Umstellung auf die digitalen Varianten erfolgt. Geplant ist offenbar, dass Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital über eine zentrale Plattform angeboten werden, die als sogenannter "One-Stop-Shop" fungieren soll.

Alle Bürger sollen wohl verpflichtet werden, ein digitales Bürgerkonto sowie eine digitale Identität zu nutzen. Für Unternehmen, Selbstständige und Vereine sind individuelle Zugänge vorgesehen, die es ermöglichen sollen, innerhalb von 24 Stunden ein Unternehmen zu gründen.

Diese Ausweise sollen digital werden

Einige Dokumente können den aktuellen Plänen zufolge eine digitale Alternative erhalten, um den Alltag zu erleichtern:

  • Der in Deutschland ehemals bekannte "Sozialversicherungsausweis" existiert in seiner ursprünglichen Form nicht mehr. Diese Bezeichnung ist mittlerweile ungültig und wurde durch den "Versicherungsnummernachweis" ersetzt. Dieses neue Dokument kann kostenfrei online bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Für Rentner sieht der Koalitionsvertrag weitere Pläne vor.
  • Die europäische Version ist von Beginn an als Digitalprojekt konzipiert worden. Sie zielt darauf ab, Einzelpersonen zu unterstützen, ihre Sozialversicherungsansprüche einfacher geltend zu machen, wenn sie sich temporär in einem anderen europäischen Land befinden, beispielsweise im Urlaub.
  • Die A1-Bescheinigung bleibt ein Beleg dafür, dass Personen auf Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes unterstehen.
  • Der "Europäische Behindertenausweis" wird künftig sowohl physisch als auch digital verfügbar sein. Auch der Rentenausweis soll digital verfügbar werden. Zurzeit liegt er noch im Scheckkartenformat vor und wird automatisch zusammen mit dem Begrüßungsschreiben an neue Rentner versandt.

Was steckt hinter dem digitalen Geldbeutel?

Die Europäische Union hat im Rahmen der Aktualisierung der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt (eIDAS 2.0) beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern eine digitale Wallet bereitstellen müssen. Ziel ist es, die elektronische Interaktion innerhalb der EU zu vereinfachen und sicherer zu machen, berichtet die Bundesdruckerei. Laut eIDAS 2.0 müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mindestens eine EUDI-Wallet herausgeben oder zertifizieren - der von Deutschland angekündigte Starttermin ist laut Bitkom der 2. Januar 2027.

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