Darfst du deinen Arbeitgeber im Internet bewerten?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 15. August 2024
Arbeitgeber können im Internet durch ihre Mitarbeitenden bewertet werden. Beruht Kritik allerdings auf falschen Angaben, besteht das Risiko, dass die kritischen Worte nicht anonym bleiben.
- Arbeitgeber können sich gegen Fake-Bewertungen im Netz wehren
- Der Streit geht bis vor das höchste Gericht
- So funktioniert Kununu
- Sachliche und konstruktive Kritik ist zulässig
- Kein Recht auf Unwahrheit
Arbeitgeber sind wenig erfreut, schlechtes über die Firma im Internet zu lesen. Bewertungsportale zur Arbeit wie Kununu, MeinChef, Glassdoor oder Jobvoting haben daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt falschen Bewertungen und Unwahrheiten, die sich hinter der Anonymität des Netzes verschanzen, einen Riegel vorgeschoben.
Arbeitgeber können sich gegen Fake-Bewertungen im Netz wehren
Arbeitgeber dürfen einer schlechten Bewertung auf Portalen wie Kununu nicht einfach ausgeliefert sein. Sie können verlangen, dass der Klarname des Verfassers genannt oder die Bewertung gelöscht wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg entschieden (Urteil: OLG Hamburg vom 9.2.2024, Az.: 7 W 11/24).
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Im konkreten Fall kam es zu Äußerungen wie "Empathie ist ein Fremdwort", "Vorgesetztenverhalten: Setzen, sechs! Man ist nur eine Nummer" oder "Veraltete Technik. Gebrauchte Computer statt modernem Arbeitsgerät. Freeware und selbst programmierte Software auf Hobby-Niveau statt lizenzierter Software".
Das OLG Hamburg betont, dass die Anonymität des Postenden aufzuheben sei, wenn Zweifel an der Echtheit der Beurteilung bestehen. Gibt es eine Fake-Bewertung, dann müsse es für den Arbeitgeber möglich sein, nachzuvollziehen, ob die Person überhaupt jemals in irgendeiner Weise im geschäftlichen Kontakt zu ihm stand. Einen Anspruch auf Anonymität aus Datenschutzgründen gibt es nach Auffassung des OLG in diesem Fall nicht.
Der Streit geht bis vor das höchste Gericht
Rechtsanwalt Jan Meyer, der die klagende mittelständische Firma in Hamburg vertritt, hält den Beschluss für "revolutionär". Bisher hätten Arbeitgeber ungerechtfertigte negative Bewertungen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven stammten, widerstandslos hinnehmen müssen. Angesichts des Fachkräftemangels könnten solche Fake-Bewertungen die Reputation und Attraktivität eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
Im vorliegenden Fall zweifelte eine Arbeitgeberin mit 22 Mitarbeitenden die Echtheit negativer Bewertungen auf Kununu über ihr Unternehmen an. Sie verlangte von der Plattform die Löschung. Das Bewertungsportal sah keine Rechtsverletzung und löschte die Einträge nicht.