Apple iPhones in Deutschland erhalten neue Features: Wann kommt das KI-Update?
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Cupertino, Montag, 04. November 2024
Apple warnte zunächst, dass bei der KI-Offensive iPhone-Nutzer in der EU außen vor bleiben könnten. Nun scheint der Konzern die rechtliche Unsicherheit zum Teil überwunden zu haben.
iPhones und iPads in der Europäischen Union werden nun doch zumindest teilweise mit der neuen KI-Funktion von Apple auf den Markt gebracht. Das teilte das Unternehmen mit, ohne einen konkreten Zeitpunkt für die Veröffentlichung zu nennen. Beim neuen iPhone 16 setzt der Konzern besonders auf Künstliche Intelligenz. Noch im Sommer hatte der Konzern die Einführung der Funktionen auf unbestimmte Zeit verschoben und das mit rechtlichen Unsicherheiten aufgrund des neuen Digitalgesetzes DMA begründet.
Die neuen Features der KI, die auch für Apple-Nutzer in der EU kommen sollen, ermöglichen es, Texte mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz zu verbessern und individuelle Emoji-Symbole mit Sprachvorgaben zu erstellen. Zudem sollen der Chatbots ChatGPT und die neugestaltete Sprachassistentin Siri integriert werden.
"Apple Intelligence" in den USA bereits verfügbar - bald auch in der Europäischen Union
In den USA startete ein großer Teil der Funktionen von "Apple Intelligence" Ende Oktober. Der iPhone-Konzern war in Europa vor allem besorgt, dass die DMA-Vorgaben zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Nun hieß es, man habe in den vergangenen Monaten einen Weg gesucht, die DMA-Regeln sowie den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in Einklang zu bringen. Da Apple bei den Mac-Computern nicht als "Gatekeeper" (Torwächter) mit viel Marktmacht betrachtet wird, sollten die KI-Funktionen dort ohnehin eingeführt werden.
Der Grundstein von Apples Vision für nützliche Künstliche Intelligenz ist, dass die Software tiefgreifenden Zugang zu Nutzerdaten auf den Geräten bekommt. Eine zentrale Vorgabe des EU-Gesetzes DMA (Digital Markets Act) ist, dass zu "Gatekeepern" erklärte große Plattformen anderen Anbietern Zugang gewähren müssen und nicht eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zugleich gibt es eine Ausnahme, wenn dadurch die "Integrität" der Dienste beeinträchtigt werden könnte.