Gmail-Konten in Gefahr: Google zieht den Stecker
Autor: Alexander Milesevic
Mountain View, Freitag, 20. Juni 2025
Wer nicht aufpasst, kann sein Gmail-Konto bald verlieren. Google darf Accounts unter bestimmten Bedingungen einfach löschen.
Der Software-Riese Google hat angekündigt, ab Dezember 2025 inaktive Gmail-Konten zu löschen. Das soll die Datensicherheit erhöhen und ungenutzte Serverressourcen freigeben. Betroffen sind nicht nur die E-Mail-Konten, sondern auch alle anderen Dienste, die mit dem Google-Konto verknüpft sind, wie Google Drive, Google Fotos und der Google Kalender.
Um einer Löschung vorzubeugen, müssen Nutzer regelmäßig Aktivitäten in ihrem Konto ausführen. Dazu zählen beispielsweise das Lesen oder Versenden von E-Mails, das Hochladen von Dateien in Google Drive oder das Anschauen von YouTube-Videos.
Gmail-Konto plötzlich weg? Das müssen Nutzer beachten
Laut des Portals Techbook erkennt Google die Nutzung folgender Dienste an:
- Lesen oder Senden von E-Mails
- Nutzung von Google Drive
- Anschauen eines YouTube-Videos
- Herunterladen von Apps aus dem Google Play Store
- Verwendung der Google-Suche
- Anmeldung bei Drittanbieter-Diensten über das Google-Konto
- Nutzung eines über Google eingerichteten Abonnements
Wie PC Welt berichtet, wird Google betroffene Nutzer im Voraus per E-Mail informieren – sowohl an die Hauptadresse als auch an eine hinterlegte Wiederherstellungsadresse, falls vorhanden.
Warum ungenutzte Gmail-Konten gelöscht werden
Laut Google sind inaktive Konten besonders anfällig für Hackerangriffe, da sie oft veraltete Passwörter verwenden und keine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert haben. Zudem möchte das Unternehmen Speicherplatz freigeben, der von ungenutzten Konten blockiert wird. Die E-Mail-Adresse deaktivierter Konten werden anschließend wieder für andere Nutzer freigegeben.
Alle privaten Accounts sind von der Löschrichtlinie betroffen. Konten, die mit YouTube-Videos verknüpft sind, bleiben erhalten, da diese Inhalte einen historischen oder kulturellen Wert haben könnten. Auch Konten, die aktiv für Abonnements oder Apps genutzt werden, sind ausgenommen. Unternehmens- und Schulkonten, die über spezielle Google-Dienste laufen, fallen ebenfalls nicht unter die neue Regelung.