Glasfaser: Warum du deinen Router selbst wählen darfst
Autor: Kara Marie
Deutschland, Dienstag, 21. Oktober 2025
Vodafone will Kunden bei Glasfaseranschlüssen die Routerwahl vorschreiben – doch die Verbraucherzentrale setzt sich für deine Freiheit ein.
- Endgerätefreiheit gilt für alle Glasfaseranschlüsse – unabhängig vom Anbieter
- Mietgeräte sind oft teurer als der Kauf eines eigenen Routers
- Anbieter dürfen keine speziellen Geräte vorschreiben, auch nicht bei Kooperationen
- Verbraucherzentralen helfen bei Fragen und Problemen rund um den Glasfaseranschluss
- Die Wahl des richtigen Routers kann die Surfgeschwindigkeit und Zuverlässigkeit beeinflussen
Die Wahl des Routers beim Glasfaseranschluss sorgt für Streit zwischen Anbietern und Verbraucherschützern. Vodafone versucht, Kunden auf hauseigene Geräte festzulegen. Doch laut Gesetz gilt die Endgerätefreiheit – auch bei geförderten Glasfaserprojekten und Kooperationen. Die Verbraucherzentrale hat Vodafone deshalb abgemahnt und informiert über die Rechte der Kunden. Besonders beim Glasfaserausbau ist vielen nicht klar, dass sie ihr eigenes Endgerät nutzen dürfen. Warum das wichtig ist und worauf du achten solltest.
Welche Probleme treten beim Glasfaserausbau auf?
Bei VDSL und im Kabelnetz herrscht ein regelrechter Wettstreit um die Kunden, wenn es darum geht, ein Endgerät zu verkaufen. Doch beim Glasfaserausbau hat sich das Wissen um die freie Wahl des Endgeräts noch nicht durchgesetzt, schreibt die Verbraucherzentrale.
Manche Unternehmen versuchen, die Kunden dahin gehend zu manipulieren, dass sie glauben, sie müssten deren Glasfasermodem kaufen. Wenn du als Kunde einen Glasfaseranschluss wünschst, wirst du häufig darauf aufmerksam gemacht, dass du kein eigenes Endgerät nutzen solltest.
Dabei hat die Verbraucherzentrale eine Beobachtung gemacht, die sie besonders stutzig werden ließ: Vodafone behauptet, "dass im geförderten Ausbau sowie in Gebieten, bei denen das Unternehmen mit Kooperationspartnern arbeitet, das Glasfasermodem von Vodafone oder des Kooperationspartners zwingend verwendet werden müsse", heißt es in der Pressemitteilung. Dagegen ist die Verbraucherzentrale nun mit einer Abmahnung vorgegangen.
Was solltest du als Kunde wissen?
Als Kunde solltest du wissen, dass die Endgerätefreiheit gilt, egal ob es sich um einen eigenwirtschaftlichen, geförderten oder als Kooperation erfolgten Glasfaserausbau handelt. Für die Verbraucherzentrale ist der Verstoß von Vodafone keine Überraschung. Erst vor ein paar Wochen hat sie die Nordfriesen-Glasfaser abgemahnt.
Aktuell mit starken Rabatten: Fritzboxen und weitere AVM-Produkte im MediaMarkt-OnlineshopDenn das Unternehmen schrieb seinen Kunden vor, dass diese beim Erstausbau das Glasfasermodem installieren müssen, das aus seinem Hause stammt. Dazu musstest du als Kunde noch Gebühren bezahlen, um das alte Modem ab- und das neue Modem anzuschließen.