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Endgerätefreiheit bei Glasfaser: Verbraucherzentrale mahnt Vodafone ab


Autor: Kathrin Schmitt

Deutschland, Samstag, 11. Oktober 2025

Auf Vodafone hat es die Verbraucherzentrale abgesehen, denn der Telekommunikationskonzern hält sich nicht an die Endgerätefreiheit. Was du als Kunde wissen solltest.
Als Kunde ist es dir überlassen, für welches Endgerät du dich entscheidest.


  • Was darf dir bei der Endgerätnutzung nicht vorgeschrieben werden? 
  • Seit wann gilt die Endgerätefreiheit?
  • Warum hat die Verbraucherzentrale Vodafone abgemahnt?

Eine Sache ist Fakt: Provider von Glasfaser dürfen dir nicht vorschreiben, welches Endgerät du zu nutzen hast. Das gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Anbietern besteht. Und darüber hinaus gilt die Endgerätefreiheit auch dort, wo Glasfaser-Fördergebiete entstehen. Sie besteht bereits seit dem Jahr 2016. Doch Vodafone hält sich nicht an die Spielregeln. Daher hat die Verbraucherzentrale den Telekommunikationsanbieter abgemahnt.

Welche Probleme treten beim Glasfaserausbau auf?

Bei VDSL und im Kabelnetz herrscht ein regelrechter Wettstreit um die Kunden, wenn es darum geht, ein Endgerät zu verkaufen. Doch beim Glasfaserausbau hat sich das Wissen um die freie Wahl des Endgeräts noch nicht durchgesetzt, schreibt die Verbraucherzentrale

Manche Unternehmen versuchen, die Kunden dahin gehend zu manipulieren, dass sie glauben, sie müssten deren Glasfasermodem kaufen. Wenn du als Kunde einen Glasfaseranschluss wünschst, wirst du häufig darauf aufmerksam gemacht, dass du kein eigenes Endgerät nutzen solltest. 

Dabei hat die Verbraucherzentrale eine Beobachtung gemacht, die sie besonders stutzig werden ließ: Vodafone behauptet, "dass im geförderten Ausbau sowie in Gebieten, bei denen das Unternehmen mit Kooperationspartnern arbeitet, das Glasfasermodem von Vodafone oder des Kooperationspartners zwingend verwendet werden müsse", heißt es in der Pressemitteilung. Dagegen ist die Verbraucherzentrale nun mit einer Abmahnung vorgegangen. 

Was solltest du als Kunde wissen?

Als Kunde solltest du wissen, dass die Endgerätefreiheit gilt, egal ob es sich um einen eigenwirtschaftlichen, geförderten oder als Kooperation erfolgten Glasfaserausbau handelt. Für die Verbraucherzentrale ist der Verstoß von Vodafone keine Überraschung. Erst vor ein paar Wochen hat sie die Nordfriesen-Glasfaser abgemahnt. 

Denn das Unternehmen schrieb seinen Kunden vor, dass diese beim Erstausbau das Glasfasermodem installieren müssen, das aus seinem Hause stammt. Dazu musstest du als Kunde noch Gebühren bezahlen, um das alte Modem ab- und das neue Modem anzuschließen. 

Dabei solltest du als Kunde von Anfang an dahin gehend informiert werden, dass du auch ein eigenes Glasfasermodem, einen Router oder ein Kombigerät nutzen kannst. Unter einem Kombigerät ist laut Verbraucherzentrale ein Router mit integriertem Glasfasermodem zu verstehen. 

Wie sieht es mit Mietgeräten aus?

Die Verbraucherzentrale hält für dich auch noch einen Tipp bereit, der sich auf Mietgeräte bezieht. Es geht darum, dass die Verbraucherzentrale dir kein Mietgerät empfehlen kann: Denn die Gebühren für die Miete sind schnell höher als die Anschaffungskosten für einen Router.

Die Anbieter würden oft argumentieren, dass alle Kosten für eine Reparatur beim verleihenden Unternehmen liegen. Doch auch das sei ein schwaches Argument, da bei einem neuen Gerät zwei Jahre Garantie inklusive sind. Manche Unternehmen geben dir darüber hinaus sogar noch eine erweiterte freiwillige Garantie. 

Ein Leihgerät rechnet sich also insgesamt nicht, da du mehr investieren musst, als dich ein neues Gerät tatsächlich in der Anschaffung kosten würde. Manche Unternehmen geben dir sogar eine Garantie über eine Laufzeit von fünf Jahren auf ihre Neuware

Was solltest du über den Glasfaserausbau wissen?

Die Surfgeschwindigkeit ist heute entscheidend. Doch im VDSL- oder Kabelnetz sind schnell die Leistungsgrenzen erreicht. Die Zukunft liegt im Glasfaser-Ausbau und in den Glasfaser-Anschlüssen. Laut Verbraucherzentrale gelten diese als zukunftssicher

Um Glasfaser nutzen zu können, müssen zunächst neue Anschlüsse verlegt werden. Vorstellen kannst du dir das wie beim Wasser- oder Gasanschluss beim Neubau. Wenn sich dir die Option bietet, einen Glasfaseranschluss legen zu lassen, solltest du diese annehmen. 

Die Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus einen Service für alle, die sich für den Glasfaser-Ausbau interessieren. Häufige Fragen und Antworten zu dem Thema findest du hier. Für technische Fragen stehen dir auch jeweils montags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr die Fachleute der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 06131 284 88 88 zur Verfügung.