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E-Mail zu Steuerrückzahlung: Vorsicht vor diesem Finanzamt-Fake


Autor: Lea Mitulla

Deutschland, Mittwoch, 04. Februar 2026

Die Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern. Betrüger versprechen darin eine Steuerrückerstattung.
Die Verbraucherzentrale warnt vor Phishing-E-Mails an Steuerzahler.


Geld zurück vom Staat? Mit dieser verlockenden Aussicht versuchen Betrüger derzeit, Steuerzahler zu überlisten. Die Verbraucherzentrale warnt vor E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Dabei handele es sich um einen Phishing-Versuch.

Die E-Mails machen auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck und werden mit dem Betreff "Überprüfung der Steuererstattung nach § 218 AO" versendet. Im Text heißt es, es sei im Rahmen der automatisierten Einkommenssteuerveranlagung eine Steuererstattung zu Gunsten des Empfängers festgestellt worden. Damit die Auszahlung erfolgen kann, solle das verlinkte Erstattungsformular ausgefüllt werden. 

Gefälschte Steuer-Nachricht: Vorsicht vor angeblicher Rückzahlung

Besonders auffällig seit laut Verbraucherzentrale die Fristsetzung: Das Formular müsse innerhalb einer Woche eingereicht werden. "Diese Zeitspanne dient typischerweise zum gezielten Druckaufbau und soll dazu verleiten, unüberlegt zu handeln", so die Experten.

Weitere Warnsignale, dass es sich bei der angeblichen Steuerrückzahlung um Phishing handelt:

  • unpersönliche Anrede ("Sehr geehrte Damen und Herren")
  • unseriöser Absender
  • externer Link (großer Button mit "Erstattungsformular aufrufen")
  • kurze Fristsetzung 
  • vermeintliche Dringlichkeit ("schnellstmögliche Auszahlung")

Die Verbraucherschützer raten dazu, die E-Mail nicht zu beantworten und in den Spam-Ordner zu verschieben. Um deine persönlichen und finanziellen Daten zu schützen, solltest du steuerliche Angelegenheiten ausschließlich über das offizielle Elster-Portal oder direkt über das zuständige Finanzamt abwickeln.