Deutsche Bahn darf beim Ticketkauf nicht zur Angabe persönlicher Daten zwingen
Autor: Kara Marie
Deutschland, Dienstag, 30. Sept. 2025
Die Deutsche Bahn steht wieder in der Kritik. Dieses Mal macht das Unternehmen Schlagzeilen, weil es den Datenschutz beim Ticketverkauf außer Acht gelassen hat.
Möchtest du hierzulande öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bist du im Zugverkehr so ziemlich auf die Deutsche Bahn als Platzhirsch beschränkt. Daher sind viele Menschen, die den Zug beispielsweise zur Arbeit nutzen, von den Konditionen des Unternehmens abhängig.
Allerdings sind manche Praktiken fraglich. Beispielsweise hat die Bahn beim Ticketverkauf zuletzt Pflichtangaben verlangt, die datenschutzwidrig waren. Das hat ein Gerichtsurteil nun bestätigt, wie unter anderem Techbook informiert.
Warum hat die Deutsche Bahn gegen den Datenschutz verstoßen?
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, kurz OLG, hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, die bekannt macht, dass die Deutsche Bahn den Datenschutz nicht immer eingehalten hat. Das Unternehmen hat Daten gegen Tickets getauscht.
Genauer gesagt hat die Bahn für den Erwerb eines Tickets der Sparkategorie und Supersparkategorie die Angabe von E-Mail und oder Mobilfunknummer zur Pflicht erklärt. Außerdem konntest du ein solches Ticket nur digital erhalten.
Darauf ist die Verbraucherzentrale aufmerksam geworden und hat geklagt. Das OLG stimmte ihr zu und bestätigte mit seinem Urteil den Verstoß gegen den Datenschutz. Damit macht die Deutsche Bahn negative Schlagzeilen.
Warum dürfen Fahrkarten nicht ausschließlich gegen Datenabgabe verkauft werden?
Was das OLG dazu bewog, den Verbraucherschützern recht zu geben, war die Tatsache, dass der Kauf eines Tickets an die Angabe persönlicher Daten gebunden war. Die Deutsche Bahn brachte zu ihrer Verteidigung hervor, dass diese Daten zu Informationszwecken erhoben worden seien. Per Mail und via Handy solltest du als Nutzer der Deutschen Bahn in Kenntnis gesetzt werden, sollte ein Zug ausfallen oder mit Verspätung an deinem Abfahrtsbahnhof eintreffen. Doch diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.
Auf welchem Weg du dich als Ticketinhaber über deine Zugverbindung auf dem Laufenden hältst, sei dir überlassen. In der Pressemitteilung steht laut Techbook: "Die Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich." Juristisch gesehen steht dahinter ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO.