Daten, die das Finanzamt von dir sammelt - und was es somit über dich weiß
Autor: Lea Thomas
Deutschland, Donnerstag, 18. April 2024
Das Finanzamt verfügt über jede Menge Daten. Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland gibt dort seine Steuererklärung ab. Doch wie viel und was weiß die Institution tatsächlich?
- Diese Daten sammelt das Finanzamt
- Was darf das Finanzamt?
- Sind deine Daten beim Finanzamt sicher?
- Stichwort Steuergeheimnis: Das steckt dahinter
Viele Menschen sind sich unsicher, was genau und wie viel das Finanzamt über sie weiß. Hast du dich auch schon einmal gefragt, welche persönlichen Angaben deinerseits den Behörden vorliegen und wofür diese verwendet werden? Im nachfolgenden Artikel beantworten wir diese Fragen und liefern außerdem weitere nützliche Fakten rund ums Thema Daten bzw. Datenschutz.
Diese persönlichen Daten liegen dem Finanzamt vor
Dass das Finanzamt über eine beträchtliche Menge an Daten verfügt, ist kein Geheimnis. Aber um welche Art von Daten handelt es sich dabei konkret? Was die allgemeinen Daten zu Personen angeht, so liegen dem Finanzamt gleich mehrere wichtige Informationen vor. Das Amt ist dazu berechtigt, bundesweit von jedem Bürger bzw. jeder Bürgerin den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Religion, den Familienstand und vorhandene Kinder unter 18 Jahren abzufragen.
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Entsprechende Auskünfte erhält die Behörde vom Einwohnermeldeamt, welches derartige Informationen immer aktuell an das Finanzamt weiterleitet. Neben diesen Angaben kennt das Finanzamt überdies noch die individuelle Identifikationsnummer einer jeden Person, um diese eindeutig zuordnen zu können. Darüber hinaus gelangt die Finanzbehörde durch elektronische Übermittlung des jeweiligen Arbeitgebers an alle Informationen rund um die Einkommensverhältnisse eines Arbeitnehmers.
Darunter fallen u. a. der Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben. Zudem weiß das Finanzamt über die Höhe der Lohnersatzleistungen Bescheid. Dazu zählen wiederum Arbeitslosengeld, Elterngeld und Krankengeld. Weitere gesammelte Auskünfte, die der Behörde vorliegen, sind die privaten Krankenversicherungsbeiträge sowie Angaben zur Pflegeversicherung.
Bei entsprechendem Anlass: Finanzamt darf Kontenabruf durchführen
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass alle Daten für die Institution relevant sind, die Auskunft über Einkommen und Vermögen einer Person geben. Die deutsche Finanzverwaltung verfügt dementsprechend über eine enorme Vielzahl an Informationen aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen, auch von Dritten. Banken z. B. informieren das Finanzamt über verdächtige Geldbewegungen auf dem Konto, insbesondere wenn sich der Verdacht von Geldwäsche auftut.
Des Weiteren steht es dem Amt zu, bei gegebenem Anlass einen sogenannten Kontenabruf durchzuführen. Dabei erhält die Behörde Informationen darüber, welche Bankkonten ein Steuerpflichtiger selbst hat und auf welche Bankkonten er Zugriff hat. Das gilt übrigens auch für bereits aufgelöste Konten. Die Höhe der Kontostände oder die einzelnen Bankbewegungen kann das Finanzamt jedoch nicht ohne weiteres sehen. Dazu würde nur ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss berechtigen.