Account gesperrt? So holst du dir dein Profil bei Instagram, Facebook & Co. zurück
Autor: Alessa Waltz
Deutschland, Dienstag, 25. März 2025
Auf einmal ist der Account bei Instagram oder Facebook gesperrt – und dabei hast du nichts getan, was gegen die Richtlinien verstößt? Wir verraten dir, was du in einem solchen Fall tun kannst.
- Account bei Instagram, Facebook und Co. grundlos gesperrt
- Urteil des Bundesgerichtshofs: Widerspruch bei Sperrung möglich
- Einspruch erheben: spezielle Websites der Anbieter nutzen
- Musterschreiben für Widerspruch bei Sperrung
- Dating-Apps: Rechte bei grundloser Sperrung
Dein Account bei Facebook, Instagram oder in einer Dating-App ist plötzlich gesperrt und dir wird vorgeworfen, dass du gegen die Richtlinien verstoßen hättest? Dabei gibt es für die Sperrung keinen Grund und du willst dein Konto wieder aktivieren – wir erklären dir, wie das funktioniert und welches Urteil des Bundesgerichtshofs dir dabei helfen kann.
Urteil des Bundesgerichtshofs: Account darf nicht ohne triftigen Grund gesperrt werden
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 legt fest: Konten in sozialen Netzwerken dürfen nicht grundlos gesperrt werden. Den Verbraucher*innen wird somit das Recht eingeräumt, der Sperrung zu widersprechen. Zudem sind die Anbieter in der Pflicht, die Nutzer*innen vorab über die Sperrung zu informieren.
Video:
In diesem Urteil wird ausdrücklich erwähnt, dass die Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen ihre Kommunikationsstandards festlegen können. Verstößt du dagegen, haben sie das Recht, deinen Account zu sperren. Wurde dein Konto jedoch grundlos gesperrt, weil du nicht gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hast, wird dir eindeutig das Recht auf eine Gegendarstellung eingeräumt.
Und das gilt nicht nur für gesperrte Accounts, sondern auch für entfernte Beiträge, die du online gepostet hast. Laut Gesetz hast du dann einen Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB auf die Reaktivierung deines gelöschten Beitrags. Ab 17. Februar 2024 gilt zudem das EU-weite Gesetz über digitale Dienste, welches dem Europäischen Parlament zufolge dafür sorgen soll, dass die Grundrechte von Verbraucher*innen im Internet besser geschützt werden. Unter anderem soll für mehr Transparenz der Entscheidungen der Anbieter gesorgt werden. Zudem sollen die Anbieter verpflichtet werden, Rechenschaft über ihre Entscheidungen abzulegen.
Account bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt: Das kannst du jetzt tun
Wenn dein Konto bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt wurde, kannst du Einspruch erheben, mit dem du dich direkt an die Anbieter wendest. Dazu rät die Verbraucherzentrale.
Unter anderem diese Anbieter haben spezielle Websites, auf denen du in wenigen Schritten Einspruch erheben kannst: