Druckartikel: 100 Euro Schadenersatz anfordern: Facebook-Nutzer sollten jetzt aktiv werden

100 Euro Schadenersatz anfordern: Facebook-Nutzer sollten jetzt aktiv werden


Autor: Lea Mitulla

Deutschland, Donnerstag, 21. November 2024

Millionen von Facebook-Nutzern sind von einem großen Datenleck betroffen. Nun hat der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil gesprochen, das Betroffenen unkompliziert zu 100 Euro Entschädigung verhelfen soll.
Nun hat der BGH ein wichtiges Urteil zur Frage des Schadenersatzes gesprochen. (Symbolbild)


Rund 533 Millionen Facebook-Nutzer wurden 2021 Opfer eines Datenlecks. Unbekannte Täter hatten persönliche Daten wie Handynummern abgegriffen und veröffentlicht - für den Facebook-Mutterkonzern Meta regnete es daraufhin Klagen. In Deutschland hatten diese bislang wenig Erfolg, doch ein Urteil des Bundesgerichtshofes ändert die Lage.

Betroffene des umfangreichen Datendiebstahls bei Facebook haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden, um Schadenersatz zu bekommen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. Der Schadenersatz könnte bei rund 100 Euro liegen.

Facebook-Datenpanne: Wurde deine Handynummer geleaked? Das kannst du dagegen tun

In Deutschland sind laut Stiftung Warentest rund sechs Millionen Facebook-Nutzer betroffen. Für die meisten laufen die Ansprüche auf Schadenersatz jedoch Ende 2024 aus. Daher heißt es jetzt, so schnell wie möglich aktiv zu werden. Um es Betroffenen leichter zu machen, stellt Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung. Es braucht nur ein paar Minuten und eine kleine Investition in das Porto für den Brief, um sich die 100 Euro Entschädigung zu sichern.

Video:




Den Musterbrief inklusive einer ausführlichen Anleitung findest du auf der Webseite test.de. Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Ergänze den Musterbrief mit deinen Daten.
  • Schicke den ausgefüllten Musterbrief an Meta. Wichtig: Eigentlich reicht eine E-Mail an den Konzern, doch so kannst du den Eingang nicht nachweisen. Daher solltest du den Brief postalisch und am besten per Einschreiben mit Rückschein an Meta Platforms Ireland Limited in Dublin schicken. Die Kosten für dich liegen dabei maximal bei 7,60 Euro.

Anwalt einschalten: Anspruch auf Schadenersatz verjährt im Dezember 2024

Wenn Meta nicht reagiert oder sich weigert, der Forderung nachzukommen, raten die Rechtsexperten von Stiftung Warentest dringend, einen Anwalt einzuschalten. Damit dein Fall nicht verjährt, solltest bis spätestens Mitte Dezember eine Kanzlei deiner Wahl kontaktieren. Im Idealfall wendest du dich an eine Kanzlei, die bereits Erfahrung mit Facebook-Datenschutzfällen hat. Hier eine Auswahl:

Gut zu wissen: Wenn du herausfinden willst, ob auch du von dem Datenleck betroffen warst, kannst du den Webdienst "Have I Been Pwned" nutzen. Die Anwendung gibt zwar vor, nur nach Mailadressen suchen zu können, du kannst dort aber auch deine Handynummer überprüfen. Dazu musst du deine Rufnummer im internationalen Format, also mit +49 und ohne die erste 0, eingeben. Klicke dann auf "pwned?". Taucht im Anschluss in Rot die Meldung "oh no - pwned" auf, ist deine Handynummer Teil eines geklauten Datensatzes. Weiter unten kannst du nachlesen, in welchem Zusammenhang deine Nummer aufgetaucht ist.

Der BGH hat im Fall der Facebook-Datenpanne zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt werden. lm/mit dpa