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Ratgeber für Zuwanderer: Behördengänge in Deutschland


Autor: Alessa Waltz

Deutschland, Dienstag, 30. Januar 2024

Behördengänge in Deutschland sind für Zugewanderte eine Herausforderung. Wir erklären, welche Behörden nach der Ankunft besucht werden müssen und was zu beachten ist.
Bei der Einwanderung nach Deutschland erwarten die Migrantinnen und Migranten bürokratische Hürden.


Deutschland ist schon für manchen Einheimischen ein bürokratischer Dschungel – erst recht verwirrend kann das für Zuwanderer sein, die gerade erst in Deutschland angekommen sind. Wir erklären, was Migrantinnen und Migranten bei der Ankunft in Deutschland erwartet und geben Tipps, wie die Bewältigung der deutschen Bürokratie gelingt.

Behördengänge für Zuwanderer: Das sind die wichtigsten ersten Schritte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weist auf mehrere Behörden hin, mit denen Zuwanderer nach ihrer Ankunft in Deutschland Kontakt aufnehmen sollten. Zum einen ist das das Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung auf diesem Amt ist verpflichtend für jeden, der in Deutschland lebt. Erst nachdem sich Migrantinnen und Migranten hier angemeldet haben, ist ihnen die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Auch eine Steueridentifikationsnummer bekommen sie erst durch die Anmeldung. Die Anmeldung soll innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der Wohnung erfolgen. Um das Wohnverhältnis nachzuweisen, wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ebenfalls vorgezeigt werden muss. Mit der Anmeldung erhalten die neu Zugezogenen dann eine Meldebestätigung.

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Alle Menschen, die aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern möchten, müssen sich außerdem bei der Ausländerbehörde melden. Drittstaaten sind hierbei all jene Länder, die keinen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet haben. Innerhalb Europas also alle Länder, die nicht Mitglied in der EU sind. In der Ausländerbehörde müssen sie einen Aufenthaltstitel beantragen, der entscheidend für den weiteren Verbleib in Deutschland ist. Dieser Aufenthaltstitel orientiert sich am Zweck des Aufenthalts und wird als elektronische Karte ausgestellt.

Darüber hinaus ist auch eine Meldung bei einer Krankenversicherung notwendig, da dies in Deutschland verpflichtend ist. Diese kann privat oder gesetzlich sein und übernimmt die Kosten für jedwede medizinische Behandlung.

Weitere Schritte: Schulpflicht, Bankkonto und Führerschein

Ein weiterer großer Bereich, den Zugewanderte beachten sollten, ist die deutsche Bildungslandschaft. Reisen Kinder und Jugendliche mit ein, sind sie schulpflichtig. Das bedeutet, dass sie ab dem sechsten Lebensjahr mindestens neun Jahre lang die Schule besuchen müssen. Die Schulpflicht gilt hierzulande bis zum 18. Lebensjahr. Ab dem 15. Lebensjahr gibt es die Möglichkeit, eine Teilzeitschule zu besuchen, die Berufsschule. Für die Einschulung der neu zugewanderten Kinder ist die jeweilige Schulbehörde zuständig. Auch innerhalb eines Schuljahres sind Einschulungen möglich. Ebenso um die Finanzen müssen sich neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger kümmern. Denn wer für längere Zeit in Deutschland bleiben wird, sollte sich ein Bankkonto zulegen. Dieses erleichtert den Transfer von Zahlungen, beispielsweise für Miete oder Gehalt.

Wer im Besitz eines ausländischen Führerscheins ist, der in einem Drittstaat ausgestellt wurde (Nicht-EU) kann damit bis zu sechs Monate legal in Deutschland Auto fahren. Danach ist jedoch gegebenenfalls der Erwerb eines deutschen Führerscheins nötig. Um diesen zu erhalten, muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde der Personalausweis und die Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden. Die Umschreibung des Führerscheins ist TÜV Nord zufolge oft eine Einzelfallentscheidung, weshalb sich Zugewanderten für weitere Informationen immer an die für sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden sollten.

Die Durchführung eines Sehtestes, das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses sowie die Anmeldung in einer Fahrschule sind jedoch im Normalfall nötig. Auch die theoretische sowie praktische Fahrschulprüfung muss absolviert werden. Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete aus der Ukraine: Diese können ihren Führerschein bis zum Ablauf des Schutzstatus (März 2025) legal nutzen. Zugewanderte aus der EU hingegen dürfen ihren Führerschein in Deutschland normal weiter nutzen, bis dieser abläuft. Unterliegt die Fahrerlaubnis Beschränkungen, gelten diese auch in Deutschland.

Agentur für Arbeit, BAMF und Finanzamt: weitere wichtige Behörden

Eine weitere Behörde, die unter Umständen eine relevante Rolle spielen kann, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches sich mit allen Themen rund um Migration und Integration beschäftigt. Hier werden auch Informationen über Zuwanderungsmöglichkeiten bereitgestellt.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt alle Zugewanderten bei der Jobsuche und gibt darüber hinaus ihre Zustimmung zur Beschäftigung. In Bezug zu Beruf und Ausbildung können sich alle Zugewanderten auch an das Berufsinformationszentrum (BIZ) wenden. Hier erhalten sie Informationen über Bildung, Beruf und den deutschen Arbeitsmarkt. Wer seinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen möchte, wendet sich am besten direkt an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), da hier schulische, berufliche und Hochschulqualifikationen auf ihre Anerkennung geprüft werden.

Eine Meldung beim Finanzamt gehört auch unbedingt auf die To-do-Liste neu zugewanderter Menschen, da diese Behörde die Steuer-Identifikationsnummer vergibt. Auch für einen Wechsel der Steuerklasse sowie für eine eventuell anfallende Steuerklärung sind Migrantinnen und Migranten hier richtig. Wer Kinder hat, dem steht unter Umständen Kindergeld zu. Dieses muss bei der Familienkasse beantragt werden.

Hier finden Zugewanderte Unterstützung

Zugewanderte Menschen sind mit dem oft unübersichtlichen Bürokratiewesen in Deutschland nicht alleine, denn es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten:

Oft bieten auch gemeinnützige Vereine vor Ort, wie etwa Freund statt fremd in Bamberg, oder die Kommunen selbst Beratungsangebote für Zugewanderte und Flüchtlinge an.

Fazit: Behördengänge in Deutschland - Ratgeber für Zugewanderte

Die deutsche Bürokratie ist oft schon für Menschen, die ihr Leben lang in Deutschland leben, eine Herausforderung. Deutlich abschreckender ist das Behörden-System noch einmal für Zugewanderte. Nach der Ankunft in Deutschland sind das die wichtigsten Behörden, an die sich die Zugewanderten wenden sollten:

  • Einwohnermeldeamt
  • Ausländerbehörde
  • Krankenversicherung

Des Weiteren ist eventuell ein Gang zur Schulbehörde nötig sowie zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei längerer Aufenthaltsdauer wird außerdem empfohlen, ein Bankkonto zu eröffnen. Wer mit dem Auto unterwegs sein möchte, kann seinen ausländischen Führerschein sechs Monate nutzen, benötigt dann aber einen deutschen. Bei Fragen zu Beruf und Abschluss sind die Bundesagentur für Arbeit, das Berufsinformationszentrum und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen die richtigen Anlaufstellen. Nicht zu vergessen sind das Finanzamt sowie die Familienkasse.