Ratgeber für Zuwanderer: Behördengänge in Deutschland
Autor: Alessa Waltz
Deutschland, Dienstag, 30. Januar 2024
Behördengänge in Deutschland sind für Zugewanderte eine Herausforderung. Wir erklären, welche Behörden nach der Ankunft besucht werden müssen und was zu beachten ist.
- Ratgeber für Zuwanderer: Behördengänge in Deutschland
Deutschland ist schon für manchen Einheimischen ein bürokratischer Dschungel – erst recht verwirrend kann das für Zuwanderer sein, die gerade erst in Deutschland angekommen sind. Wir erklären, was Migrantinnen und Migranten bei der Ankunft in Deutschland erwartet und geben Tipps, wie die Bewältigung der deutschen Bürokratie gelingt.
Behördengänge für Zuwanderer: Das sind die wichtigsten ersten Schritte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weist auf mehrere Behörden hin, mit denen Zuwanderer nach ihrer Ankunft in Deutschland Kontakt aufnehmen sollten. Zum einen ist das das Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung auf diesem Amt ist verpflichtend für jeden, der in Deutschland lebt. Erst nachdem sich Migrantinnen und Migranten hier angemeldet haben, ist ihnen die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Auch eine Steueridentifikationsnummer bekommen sie erst durch die Anmeldung. Die Anmeldung soll innerhalb von zwei Wochen ab Bezug der Wohnung erfolgen. Um das Wohnverhältnis nachzuweisen, wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ebenfalls vorgezeigt werden muss. Mit der Anmeldung erhalten die neu Zugezogenen dann eine Meldebestätigung.
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Alle Menschen, die aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern möchten, müssen sich außerdem bei der Ausländerbehörde melden. Drittstaaten sind hierbei all jene Länder, die keinen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet haben. Innerhalb Europas also alle Länder, die nicht Mitglied in der EU sind. In der Ausländerbehörde müssen sie einen Aufenthaltstitel beantragen, der entscheidend für den weiteren Verbleib in Deutschland ist. Dieser Aufenthaltstitel orientiert sich am Zweck des Aufenthalts und wird als elektronische Karte ausgestellt.
Darüber hinaus ist auch eine Meldung bei einer Krankenversicherung notwendig, da dies in Deutschland verpflichtend ist. Diese kann privat oder gesetzlich sein und übernimmt die Kosten für jedwede medizinische Behandlung.
Weitere Schritte: Schulpflicht, Bankkonto und Führerschein
Ein weiterer großer Bereich, den Zugewanderte beachten sollten, ist die deutsche Bildungslandschaft. Reisen Kinder und Jugendliche mit ein, sind sie schulpflichtig. Das bedeutet, dass sie ab dem sechsten Lebensjahr mindestens neun Jahre lang die Schule besuchen müssen. Die Schulpflicht gilt hierzulande bis zum 18. Lebensjahr. Ab dem 15. Lebensjahr gibt es die Möglichkeit, eine Teilzeitschule zu besuchen, die Berufsschule. Für die Einschulung der neu zugewanderten Kinder ist die jeweilige Schulbehörde zuständig. Auch innerhalb eines Schuljahres sind Einschulungen möglich. Ebenso um die Finanzen müssen sich neu zugewanderte Bürgerinnen und Bürger kümmern. Denn wer für längere Zeit in Deutschland bleiben wird, sollte sich ein Bankkonto zulegen. Dieses erleichtert den Transfer von Zahlungen, beispielsweise für Miete oder Gehalt.