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HU überziehen: Welche Strafen drohen – kurzfristige Termine bei TÜV SÜD


Autor: Melina Mark

, Freitag, 28. August 2026

Der Monat auf der HU-Plakette ist vorbei, bemerkt wird es oft erst später. Dann zählt jeder weitere Monat. Eine Kulanzfrist gibt es rechtlich nicht, auch wenn bei einem Pkw in den ersten zwei Monaten noch kein Verwarnungsgeld vorgesehen ist.
Zu den HU-Prüfpunkten zählen Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Fahrwerk. Foto: peoplecreations


Wer die Hauptuntersuchung verpasst hat, sollte deshalb die Überziehungsdauer berechnen, einen Termin suchen und das Auto auf offensichtliche Mängel kontrollieren.

Den Termin sofort nachholen

Maßgeblich ist der letzte Tag des Monats, der auf der Plakette und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Bei TÜV SÜD Fürth lässt sich nach Auswahl von Fahrzeug- und Prüfart ein Termin suchen. Der Onlinekalender zeigt buchbare Zeitfenster, garantiert aber keinen sofortigen Termin. Eine Buchung verlängert die abgelaufene HU-Frist nicht. Bis zur Prüfung sind unnötige Fahrten daher besser zu vermeiden.

Die Plakette verrät den letzten gültigen Monat

Die Zahl in der Mitte der Plakette nennt das Jahr, der Monat steht oben an der 12-Uhr-Position. Bei einer 7 muss die HU spätestens am 31. Juli erledigt sein. Ab dem 1. August ist sie überzogen. Das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I dient als zweite Kontrolle. Für einen neuen Pkw wird die erste HU nach 36 Monaten fällig, anschließend alle 24 Monate.

Diese Beträge sieht der Bußgeldkatalog vor

Rechtlich ist schon der erste Tag nach Ablauf keine erlaubte Schonzeit. Bei einem Pkw greift der amtliche Bußgeldkatalog jedoch erst nach mehr als zwei Monaten. Für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung gelten folgende Regelsätze:

  • mehr als zwei bis zu vier Monate: 15 Euro
  • mehr als vier bis zu acht Monate: 25 Euro
  • mehr als acht Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg

Ein Fahrverbot ist dafür nicht vorgesehen. Der Tatbestand richtet sich an den Halter, der das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur HU vorgeführt hat.

Ab dem dritten Monat kostet auch die Prüfung mehr

Wurde der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, muss die Prüforganisation eine erweiterte HU durchführen. Für den zusätzlichen Prüfaufwand werden 20 Prozent auf die HU-Gebühr aufgeschlagen. Das Verwarnungs- oder Bußgeld kassiert die Prüfstelle dagegen nicht; es kann etwa bei einer Verkehrskontrolle folgen. Nach bestandener Untersuchung wird der nächste Termin bei einem Pkw nicht auf den alten Monat zurückdatiert. Die neue Frist läuft grundsätzlich 24 Monate ab der tatsächlichen HU.

Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch

Eine abgelaufene Plakette lässt die Kfz-Haftpflicht nicht automatisch entfallen. Verursacht jedoch ein technischer Mangel den Unfall und wäre er bei einer pünktlichen HU aufgefallen, kann der Versicherer einen Teil seiner Leistung zurückfordern. Bei der Kaskoversicherung sind je nach Vertrag und Verschulden Kürzungen möglich. Bekannte Probleme an Bremsen, Lenkung, Reifen oder Beleuchtung müssen deshalb vor der Fahrt zur Prüfstelle behoben werden.

Ein kurzer Check verhindert unnötige Nachprüfungen

Viele offensichtliche Mängel lassen sich vor der Fahrt zur Prüfstelle erkennen. Direkt kontrollieren lassen sich vor allem:

  • Abblendlicht, Bremslicht, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung
  • Profiltiefe, Luftdruck und sichtbare Schäden an den Reifen
  • Hupe, Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage
  • Warndreieck, Warnwesten und Inhalt des Verbandkastens

Zur HU musst du die Zulassungsbescheinigung Teil I und Nachweise für eintragungspflichtige Änderungen mitbringen. Werden erhebliche Mängel festgestellt, müssen sie unverzüglich behoben werden. Für die Nachprüfung bleibt höchstens ein Monat.

Adresse und Fahrzeugmaße vorher abgleichen

Auch ohne Reservierung ist ein Besuch mit Wartezeit möglich. Das Service-Center in der Kapellenstraße 35, 90762 Fürth ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie von 12.45 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Bei Transportern und Wohnmobilen lohnt ein Blick auf die Abmessungen: Fahrzeuge über 3,70 Meter Höhe, 2 Meter Spurbreite oder 4 Meter Radstand können dort nicht geprüft werden.