Pannen beim Friseur: Wann kannst du klagen - und lohnt sich das überhaupt?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 06. April 2023
Friseure üben eine besondere Profession aus: manche bezeichnen das Friseurhandwerk als angewandte Kunst. Dabei geht auch schon mal etwas daneben. Dann gibt es Klagen und manchmal Geld als Schadensersatz.
- Fünf Millionen Haare warten auf einen tollen Schnitt
- Der Umgang mit Farben ist diffizil
- Misslungener Haarschnitt führt selten zur Entstellung
- Viele Kompetenzen in einem Beruf
Das lebendige, so eigenwillige Haar ist eine Herausforderung. Jeden Morgen für uns alle, aber natürlich ebenso für Friseurinnen und Friseure. Jede und jeder von uns besitzt Erfahrungen mit dem eigenen Haar, den Frisuren und den Friseur*innen. Wir alle sind von diesem Thema unmittelbar betroffen und berührt. Aber manchmal geht etwas schief, wie Rechtssprüche zeigen.
Fünf Millionen Haare warten auf einen tollen Schnitt
Eigentlich sind Haare nur Fäden aus Horn. Bei den einen wachsen sie ziemlich üppig, bei den anderen eher spärlich. In der Evolutionsforschung deuten Wissenschaftler*innen das menschliche Haupthaar als Überbleibsel eines Ganzkörperfells, das unsere Vor-vor-vorfahren wärmte und schützte.
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Fünf Millionen Haare hat der Mensch insgesamt, völlig unbehaart sind nur unsere Handflächen und Fußsohlen, die Lippen, die Brustwarzen und die Schleimhäute. Wer blond ist, könnte 150.000 Haupthaare zählen, Rothaarige kommen nur auf 75.000 Exemplare. Täglich fallen etwa 60 bis 100 abgestorbene Haare aus. Schon diese nackten Zahlen machen neugierig.
"Niemand entflieht der tagtäglichen Erfahrung mit seinem Haar. Kaum jemand kommt ohne ein dramatisches, wenn nicht traumatisches Friseurerlebnis durchs Leben", schreiben Hans G. Bauer und Fritz Böhle in ihrem Buch "Haarige Kunst: Über den Eigensinn des Haars und das Können von Friseuren*".
Umgang mit Farben ist anspruchsvoll
Ohne Zweifel, für solch diffizile Aufgaben wie Waschen, Schneiden und Föhnen braucht es fundiertes Fachwissen und besondere handwerkliche Fertigkeiten. Manchmal endet der Besuch beim Coiffeur im Desaster und dann landet der Fall vor deutschen Gerichten.
So musste ein Friseur 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er das falsche Färbemittel einsetzte. Weist ein Kunde darauf hin, dass er gegen Ammoniak und Henna-Farben allergisch ist, treffen den Friseur oder die Friseurin Aufklärungspflichten. Kommt er oder sie dem nicht nach und verursacht das Färbemittel eine allergische Reaktion, muss die Fachkraft im Haarsalon Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten. Dies hat das Amtsgericht (AG) Brandenburg gerade jetzt entschieden (AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 19.12.2022, Az.: 34 C 20/20).